Generalzolldirektion: Neue Regelungen bei der Energie- und Stromsteuer Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Solarenergie 22. Juli 2019 Werbung Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen nur noch für Strom aus erneuerbaren Energieträgern und aus hocheffizienten KWK-Anlagen (WK-intern) - Zum 1. Juli 2019 ist das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856) in Kraft getreten. Neben verschiedenen Anpassungen in den Vorschriften des Energie- und Stromsteuerrechts sind insbesondere die Neuregelungen der Stromsteuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern und aus sogenannten Kleinanlagen bis zu 2 Megawatt Nennleistung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 Stromsteuergesetz von Bedeutung. Die Europäische Kommission hat diese Steuerbefreiungen als Beihilfen eingestuft und eine Anpassung der bisherigen gesetzlichen Regelung gefordert. Daher