Aufteilung der Strompreiszone Deutschland-Österreich ab 2018: mehr negative Preise, mehr EEG-§51-Verluste Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Dezember 2016 Werbung Treten negative Strompreise für mindestens 6 Stunden am Stück auf, so erhalten EEG-Anlagen für diese Zeiträume keine Marktprämie. (WK-intern) - Diese Regelung fand sich schon im EEG 2014 für Anlagen ≥ 500 kW und Windenergieanlagen (WEA) ≥ 3 MW mit Inbetriebnahme ab 2016. Das EEG 2017 hält daran fest, mit dem Änderungsgesetz zum EEG vom 16.12.2016 wurde aber zusätzlich die (Wieder-)Einführung der Verklammerung beschlossen, die dazu führt, dass §51 faktisch auch für WEA < 3 MW in einem Windpark gilt. Sorgen bereitet EEG-Investoren aber vor allem die geplante Aufteilung der Strompreiszone Deutschland-Österreich. Hierdurch entstehen zukünftig zwangsläufig mehr negative Preise und damit auch mehr