Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 19. Juni 2017 Werbung Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen sorgt für bürokratischen Aufwand bei Unternehmen (WK-intern) - ISPEX: Betriebe sind verpflichtet, die Daten ihrer Stromerzeugungsanlagen in neuem Marktstammdatenregister zu aktualisieren Bayreuth. Unternehmen, die selbst auch Strom produzieren, werden weiter mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet. Ab dem 1. Juli löst das neue Marktstammdatenregister das PV-Meldeportal und das Anlagenregister vollständig ab. Neue Erzeugungsanlagen müssen ab diesem Zeitpunkt dort registriert werden. Bei Versäumnissen drohen empfindliche Strafen. Darauf weisen die Experten der ISPEX AG hin. Verpflichtendes zentrales Marktstammdatenregister Ziel des Marktstammdatenregisters (MaStR) ist es, die eindeutige Identifizierung der einzelnen Marktakteure beispielsweise bei energiewirtschaftlichen Verträgen zu gewährleisten und insgesamt die Kommunikation am Markt und mit