Bundesrat macht den Weg frei für modernes Strahlenschutzrecht Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Mai 2017 Werbung Der Bundesrat hat heute dem Strahlenschutzgesetz zugestimmt. (WK-intern) - Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das Strahlenschutzrecht hat große Bedeutung für die menschliche Gesundheit und für viele Lebensbereiche. Das Gesetz bringt zahlreiche Verbesserungen für den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland." Ionisierende Strahlung kommt in vielen Bereichen vor, zum Beispiel in der Medizin, in der Industrie oder in der Forschung. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur
Strahlenschutzgesetz: unambitioniert bis mangelhaft Mitteilungen Ökologie 27. Januar 2017 Werbung Zum heute vom Kabinett beschlossenen Strahlenschutzgesetz erklärt Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik: (WK-intern) - Dieses Gesetz ist unambitioniert, teils gar mangelhaft. Mithin verfehlt es, was man von einem Strahlenschutzgesetz erwartet: Den Schutz von Mensch und Umwelt als Maxime und konsequent daran ausgerichtete Regelungen. Systematische sinnvolle Grenzwertverschärfungen sucht man in dem Gesetz ebenso vergeblich wie andere Fortschritte – beispielsweise in den Bereichen beruflich Strahlenexponierter oder Schutz vor dem natürlichen Gas Radon, das immerhin die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs ist. Es scheint vielmehr darum gegangen zu sein, möglichst wenig am Status Quo zu rütteln. Sogar Rückschritte enthält das Gesetz: Die zulässige Höchstdosis für Einsatzkräfte bei