Bundestag verabschiedet Novellierung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Technik 31. Januar 2025 Werbung Bundestag glättet Solarstrom-Spitzen (WK-intern) - Der Bundestag hat heute einer Novellierung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen verabschiedet. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt, dass Union, SPD und Grüne noch vor der Bundestagswahl die Energierechtsnovelle zugestimmt haben. Die Interessenvertretung der Solar- und Speicherwirtschaft informiert, was sich in Zukunft für Betreiber:innen von Solarstromanlagen ändern wird: 1. Verlagerung der Solarstromeinspeisung und deren EEG-Vergütung weg von Zeiten negativer Börsenstrompreise Betreiber:innen neuer Photovoltaikanlagen erhalten zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. In diesen Zeiten besteht ein Stromüberangebot. Damit dies die Rentabilität von neuen Solarstromanlagen nicht nennenswert beeinträchtigt, greift ein Kompensationsmechanismus: