IG BCE schlägt Alarm: Lage wird immer dramatischer / Koalitionsausschuss muss entscheiden Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 20. Oktober 202320. Oktober 2023 Werbung In einem Schreiben an Bundeskanzler*in Scholz und die gesamte Bundesregierung sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien fordern die Mitglieder der Allianz pro Brückenstrompreis, beim bevorstehenden Koalitionsausschuss am 20.10.23 den Beschluss über einen zeitlich begrenzten Brückenstrompreis zu treffen. (WK-intern) - Die Allianz verweist in ihrem Schreiben auf die "immer dramatischer werdende wirtschaftliche Lage der energieintensiven Industrien in Deutschland". Die seit Monaten ergebnislose Debatte über einen zeitlich befristeten Brückenstrompreis habe längst schwerwiegende Folgen für energieintensive Unternehmen. "Die bereits zu beobachtende massive Drosselung hiesiger Produktion gefährdet akut Arbeitsplätze und Standorte". Die Bundesregierung müsse jetzt den Brückenstrompreis auf den Weg bringen. Dieser müsse ab 2024 gelten und einen festen
Designierter neuer SPD-Vize Achim Post erwartet zügige Neuordnung der „Industriestrompreise“ Mitteilungen Verbraucherberatung 7. Oktober 2023 Werbung Der designierte neue stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Achim Post erwartet eine zügige Neuordnung der Strompreise mit einer Entlastung insbesondere für die Industrie. (WK-intern) - "Es muss ein Paket geschnürt werden, das unterschiedliche Elemente enthalten kann. Eine Senkung der Stromsteuer, ein verlängerter Spitzenausgleich für besonders energieintensive Betriebe und der Industriestrompreis sind einige der Komponenten, die aktuell diskutiert werden", sagte Post dem Online-Dienst nw.de der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung Neue Westfälische. Die NRW-SPD, deren Vorsitzender Post ist, sei für eine Strompreisbrücke einschließlich Industriestrompreis. "Die SPD-Fraktion hat für die Industrie einen Preis von fünf Cent für fünf Jahre vorgeschlagen. Die FDP will insbesondere eine Senkung der Stromsteuer für die
Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer fehlen im Gesetzt Behörden-Mitteilungen Mitteilungen Ökologie 17. August 202317. August 2023 Werbung VCI fordert Verlängerung des Spitzenausgleichs Energiekosten in Deutschland sind zu hoch der Standort schlichtweg nicht mehr wettbewerbsfähig (WK-intern) - Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Darin fehlt nach Ansicht des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) die wichtige Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs bei der Strom- und der Energiesteuer. Hierzu erklärt VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup: "Ein ersatzloses Streichen des Spitzenausgleichs ist eine gefährliche Entscheidung. Die Energiekosten in Deutschland sind zu hoch, der Standort schlichtweg nicht mehr wettbewerbsfähig. Statt weiterer Belastungen brauchen die energieintensiven Unternehmen jetzt Entlastungen. Dazu gehören das Beibehalten des Spitzenausgleichs und die Einführung eines Brücken-Industriestrompreises, bis die Menge an erneuerbaren Energien die
Verband der Chemischen Industrie (VCI) schlägt wegen Energiepreise Alarm News allgemein 6. Juli 2023 Werbung Tiefschlag für den Standort (WK-intern) - Die Bundesregierung hat in den Beratungen zum Haushaltsentwurf 2024 die Abschaffung des sogenannten Spitzenausgleichs beschlossen. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) ist durch die damit verbundene heftige Mehrbelastung bei der Stromsteuer alarmiert. Fällt der Spitzenausgleich weg, werden die energieintensiven Industrieunternehmen um etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr mehr belastet. VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup: "Die Abschaffung des Spitzenausgleichs ist in der aktuellen Lage eine absolute Katastrophe. Unsere Industrie taumelt wegen der hohen Energiekosten am Standort Deutschland bereits. Jetzt muss sie mitten in der Rezession einen weiteren Tiefschlag einstecken. Unternehmer verlieren die Zuversicht und sind kurz davor, das Handtuch zu
EGRR: Entscheidung des Bundeskabinetts belastet private Verbraucher Verbraucherberatung 19. Dezember 2017 Werbung Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren auch 2018 von einer Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer (WK-intern) - Energieintensive Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können auch 2018 vom Spitzenausgleich in voller Höhe profitieren. Zu diesem Ergebnis kam das Bundeskabinett Mitte Dezember. Voraussetzung für die Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer ist seit 2013 der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems oder – im Fall von kleinen und mittleren Unternehmen – ein durchgeführtes Energieaudit. „Die Steuervergünstigungen stellen eine Gegenleistung des Staates für die im Jahr 2000 abgeschlossene Klimavereinbarung mit der deutschen Wirtschaft dar. Als Argument führt die Politik zudem die Förderungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
Energieeffizienzsysteme gemäß SpaEfV werden für viele Unternehmen attraktiver Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 10. Dezember 20159. Dezember 2015 Werbung Verfahrenserleichterung spart Zeit und Kosten (WK-intern) - TÜV Rheinland führt Audits nach SpaEfV durch Kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) profitieren. Sie erhalten zum Teil umfangreiche Rückerstattungen der Strom- und Energiesteuer. Die erforderlichen Prüfverfahren, damit Unternehmen in den Genuss dieser finanziellen Erleichterung kommen, wurden nun vereinfacht. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin. „Das Verfahren ist nun auch für jene Firmen interessant, die bis dato den Aufwand scheuten. Denn angesichts der zu erwartenden finanziellen Erleichterungen, lohnte sich dieser für manche Unternehmen bisher nicht“, erklärt Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter Energiemanagement bei TÜV Rheinland. Nach SpaEfV sind kleine und
Neuerungen bei der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 13. Oktober 2015 Werbung Neuerungen im Bereich SpaEfV beim Erfa zum Energiemanagement (WK-intern) - Beim 7. Erfahrungsaustauschs Energiemanagement der GUTcert standen die Neuerungen bei der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung, die Anforderungen des §8 EDL-G und die Änderungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung im Zentrum. Zum Thema Spitzenausgleich veröffentlichten die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) am 16.09.2015, pünktlich zum Erfa die Verfahrensvereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Frau Doll vom BMWi stellte in Ihrem Vortrag die neuen Regelungen vor. Demnach haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die Alternative Systeme nach SpaEfV betreiben, ab dem Antragsjahr 2015 die Möglichkeit, nur alle zwei Jahre eine Vor-Ort-Prüfung
Energiesteuer: Bürokratieaufwand für produzierendes Gewerbe steigt Mitteilungen 29. Juli 2014 Werbung ISPEX AG unterstützt bei komplexen Nachweisen für den Spitzenausgleich Bayreuth - Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Außerdem gilt es, die unterjährige Frist zum 31. Juli 2014 zu beachten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, aktuell hin. (WK-intern) - Unternehmen des produzierenden Gewerbes können im Rahmen des Spitzenausgleichs (nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG) teilweise von der Strom- und Energiesteuer entlastet werden. Um diese Entlastung zu beantragen, muss seit dem Jahr 2013 ein Nachweis über ein vorhandenes Energie- oder Umweltmanagementsystem erbracht werden. Kleine und mittlere Unternehmen können ein alternatives
Vorteile für KMU durch ein Energieaudit DIN EN 16247-1 Mitteilungen 26. September 2013 Werbung (WK-news) - Spitzenausgleich bei Energie- und Stromsteuer Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über den Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuern sparen, zum Beispiel wenn Sie mit einem zertifizierten Energieberater wie der visalvis GmbH in Aschaffenburg ein Energieaudit DIN EN 16247-1 durchführen. Teilweise liegt die Ersparnis bei mehreren tausend Euro pro Jahr. Der Hauptzweck, die Energieeinsparung und verbesserte Energieeffizienz, geht damit einher. Messtechnische Auswertungen und Potenzialverbesserungen werden im Nachweisverfahren realisiert. Damit der Spitzenausgleich bei Energie- und Stromsteuer kurzfristig geltend gemacht werden kann, müssen Unternehmen die Vorgaben der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) erfüllen, die erst seit August 2013 in Kraft ist (http://www.visalvis.de/energieaudit-din-16247). Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an
BDEW fordert Nachbesserungen beim neuen energie- und stromsteuerlichen Spitzenausgleich Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 30. Juli 2013 Werbung (WK-intern) - BDEW fordert Nachbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen bei Energieaudits Kritik an zwei Regelungen zur Definition von KMU Berlin - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Nachbesserungen beim neuen energie- und stromsteuerlichen Spitzenausgleich. Eine entsprechende Verordnung wird voraussichtlich diesen Mittwoch das Kabinett der Bundesregierung verabschieden. Der BDEW befürchtet mit den geplanten Regelungen, dass viele KMU nicht wie vorgesehen ein vergleichsweise einfaches Energieaudit durchlaufen können, sondern einen aufwändigen und teuren Nachweis über ein Energiemanagementsystem erbringen müssen. Kritisch seien insbesondere zwei Regelungen zur Definition von KMU. Der BDEW weist darauf hin, dass in der Praxis
Studie: Der Markt für Energiemanagementsysteme bis 2020 Erneuerbare & Ökologie Forschungs-Mitteilungen 21. November 201221. November 2012 Werbung (WK-intern) - Energiemanagementsysteme: Gesetzliche Änderungen bieten Potenzial für neue Dienstleistungen Bremen - Mit der Novellierung des Stromsteuergesetzes vom 04. August 2012 sind energieintensive Unternehmen ab dem Jahr 2013 zur Einführung von Energiemanagementsystemen verpflichtet, um weiterhin vom Spitzenausgleich profitieren zu können. Die Einsparung von Energiekosten und die damit einhergehenden Steuerermäßigungen stellen grundlegende Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit dar - Investitionen in Energiemanagementsysteme sind somit für alle Unternehmen zwingend notwendig. Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein Energiemanagementsystem erfolgreich implementieren und anwenden zu können, ist in der Regel ein externer Dienstleister erforderlich. Dieser kann die Unternehmen dabei unterstützen, die Ziele von erfolgreich umzusetzen. Durch