Neue CO2-Steuer: Das wird beim Heizen teurer in 2021 Dezentrale Energien Ökologie 24. Februar 2021 Werbung Zum Jahreswechsel ist eine neue CO2- Steuer in Kraft getreten. (WK-intern) - Das politische Ziel: weniger Rohstoffverbrauch, mehr Klimaschutz und eine Förderung entsprechender Technologien. Die neue Regelung macht sich an der Tankstelle bemerkbar, aber auch beim Heizen zuhause, vor allem wenn mit Öl oder Gas geheizt wird. Welche Alternativen es gibt, um der Abgabe zu entgehen, zeigt das Serviceportal Intelligent heizen. Die Bundesregierung möchte den Energieverbrauch mit einer CO2-Abgabe teurer machen und dadurch weitere Anreize zum Energiesparen oder einem Systemwechsel schaffen. Die CO2-Steuer wird stufenweise erhöht, von zunächst 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß in 2021 bis hin zu 55 Euro in 2025. Auch der Brennstoff
Energiepolitikexperten warnen: Pleitewelle gefährdet die Energieversorgungssicherheit von Industriekunden Aktuelles Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Verbraucherberatung 12. November 2019 Werbung Mit eigenen Bilanzkreisen lässt sich das Risiko minimieren (WK-intern) - Die Energieexperten der enexion Group haben festgestellt, dass viele Industrieunternehmen auf einen Insolvenzfall ihres Energieanbieters nicht vorbereitet sind. Weil man als Kunde die eingekaufte Energie nicht selbst besitzt, da der Versorger das Bilanzkreismanagement übernimmt, laufen die Verträge auch nach der Pleite weiter. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Weil man oberhalb der Niederspannungsebene bzw. dem Niederdrucknetz keinen Anspruch auf eine Ersatzversorgung hat, ist die Versorgungssicherheit gefährdet. „Viele Industrieunternehmen haben sich verschätzt und kamen nach der Pleite ihres Versorgers nicht mehr aus teuren oder unflexiblen Verträgen heraus. Zudem war ihnen nicht bekannt, dass eine Ersatzversorgung keinesfalls
Vertragsänderung=Preisänderung: Stromkunden können nun noch leichter kündigen News allgemein Verbraucherberatung 13. Oktober 2017 Werbung ARAG Experten über das erweiterte Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen (WK-intern) - Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist es vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht, dass es dort Bewegung gibt und Kunden schnell und unbürokratisch ihren Versorger wechseln können, so oft ihnen ein Tarif besser gefällt. Daher ist es relativ leicht, einen Stromvertrag zu kündigen. Schon die geringste Preisanpassung nach oben genügt und der Kunde kann aus seinem Vertrag raus. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Stromkonzerne in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich eingeschränkt. Doch damit ist jetzt Schluss. Die ARAG Experten erläutern, weshalb. Was bisher galt Nur gut ein Fünftel des Strompreises ist abhängig von der Beschaffung und dem
BGH-Urteil stärkt Rechte der Stromkunden Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 11. Juli 2017 Werbung Mit seinem Urteil vom 5. Juli hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz gesetzt: (WK-intern) - Bei Strompreiserhöhungen aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ihres Vertrags. Kunden können nun, je nach Fall, bis zu mehreren hundert Euro von ihrem Stromversorger zurückverlangen. Das BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 163/16) kann für Stromkunden bares Geld wert sein. Der höchstrichterlichen Entscheidung vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die stromio GmbH aus Kaarst. Den Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts bei Strompreiserhöhungen aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen haben auch andere Stromversorger in ihren Tarifen
Strom wird für Privatkunden 2017 deutlich teurer Verbraucherberatung 25. November 2016 Werbung Jeder vierte Versorger erhöht die Preise. (WK-intern) - Stromanbieter müssen ihre Preiserhöhungen 6 Wochen vor Inkrafttreten ankündigen: Wer also zum 1. Januar die Preise anpassen will, musste seinen Kunden das bis Anfang dieser Woche mitteilen. Und für 7 Millionen Haushalte geht der Strompreis zum Jahresanfang spürbar nach oben. 208 Versorger haben bis zum Stichtag Erhöhungen bei Check24 gemeldet. Verivox erhielt von 251 Anbietern Informationen zu Erhöhungen. Strom-Report.de konnte Erhöhungen bei 226 Anbietern ermitteln. Die Versorger heben die Preise im bundesweiten Durchschnitt um 3,5 % an. Dieser Preisanstieg bedeutet für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) Mehrkosten von 41 €. Die 4
Capital Stage AG: Veränderungen im Vorstand Solarenergie Windenergie Windparks 19. November 2016 Werbung Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) Der SDAX-notierte Hamburger Solar- und Windparkbetreiber Capital Stage gibt bekannt, dass Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach, Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG, dem Aufsichtsrat des Unternehmens heute mitgeteilt hat, dass er auf eigenen Wunsch sein Vorstandsmandat zum 31. Dezember 2016 niederlegen wird. (WK-intern) - Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren nach Mitteilung von Herrn Maubach ausschließlich private und persönliche Gründe. Vor diesem Hintergrund hat Herr Maubach nach dem erfolgreichen Vollzug des Übernahmeangebotes der Capital Stage AG für die CHORUS Clean Energy AG