In Berlin gilt das Solargesetz für Eigentümer nicht öffentlicher Gebäude Solarenergie 13. Juni 2023 Werbung Seit diesem Jahr gilt in Berlin das Solargesetz, das besagt, dass Eigentümer nicht öffentlicher Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sicherstellen müssen, dass auf ihrem Gebäude Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer entsprechenden Mindestgröße und Leistung installiert und betrieben werden. (WK-intern) - Diese Verpflichtung gilt, wenn mit der Errichtung des Gebäudes nach dem 31. Dezember letzten Jahres begonnen wurde oder nach diesem Datum ein wesentlicher Umbau des Daches erfolgt. Abhängig davon, ob ein Neubau erstellt oder nur das Dach wesentlich umgebaut wird, sind 30 Prozent der Brutto- oder Nettodachfläche mit PV-Anlagen zu belegen. Alternativ dazu können auch kleinere Flächen zugelassen werden, wenn