Sicherheitslücken: Bundesnetzagentur legt kritische Funktionen im Sektor Energie fest Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 25. Juni 2025 Werbung Präsident*in Müller: „Deutschland schließt mit der Festlegung eine Sicherheitslücke“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute die Festlegung zu kritischen Funktionen für das Betreiben von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen veröffentlicht. „Mit der Festlegung kritischer Funktionen schaffen wir die Grundlage für präventive Handlungsmöglichkeiten mit Bezug auf kritische Komponenten in der kritischen Infrastruktur des Energiesektors“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Festlegungsverfahren kritische Funktionen In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und in Fachgruppengesprächen hat die Bundesnetzagentur sogenannte kritische Funktionen identifiziert. Diese Funktionen umfassen zentrale Aspekte der Steuerung von Energienetzen und Energieanlagen, beispielsweise Systeme zur Anlagensteuerung oder für
CDU fordert von Sachsen-Anhalt endlich mehr Innovation statt Bürokratie beim Abbau von Windkraftanlagen Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. November 2024 Werbung Simon-Kuch: Bestehende Regelungen beim Rückbau von Windkraftanlagen nutzen und den Mittelstand stärken weltweit erste Recyclinganlagen für Rotor-Blätter (WK-intern) - Zum Antrag zur Erhöhung der Sicherheitsleistungen für den Rückbau von Windkraft- und Solaranlagen und zur strengeren Überprüfung der Umweltgefahren sagt die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Infrastruktur und Digitales, Elke Simon-Kuch: „Den Antrag lehnen wir entschieden ab. Wir setzen uns dafür ein, dass unnötige bürokratische Hürden abgebaut und bestehende Regelungen effizient genutzt werden, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu stärken. Es sind bereits umfassende Regelungen vorhanden, um die Finanzierung des Rückbaus von Windkraft- und Solaranlagen sicherzustellen. § 71 Abs. 3 Satz 2
Anlagensicherheits-Report 2017: Technische Anlagen müssen sicher bleiben Aktuelles Mitteilungen 15. Mai 2017 Werbung VdTÜV stellt Mängelstatistik vor / Experten warnen vor Sicherheitslücken durch Digitalisierung (WK-intern) - Technische Anlagen sind in Deutschland auf einem hohen Sicherheitsniveau, weil sie regelmäßig von unabhängigen und vom Staat zugelassenen Überwachungsstellen geprüft werden. Dies geht aus dem aktuellen Anlagensicherheits-Report 2017 hervor, den der Verband der TÜV e.V. veröffentlichte. Eine besondere Herausforderung sehen die Experten des VdTÜV durch die Digitalisierung: Hier müssen neue Strategien im Umgang mit den Gefahren durch Cyberattacken und Datenmissbrauch bei technischen Anlagen entwickelt werden. Für die technische Sicherheit sieht das System der technischen Überwachung in Deutschland eine klare Aufgabenteilung vor: Der Arbeitgeber/Betreiber einer Anlage trägt die Verantwortung für die
Energiebranche steht vor großen Herausforderungen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 1. Juli 201630. Juni 2016 Werbung Neues IT-Sicherheitsgesetz zwingt Unternehmen zum Handeln (WK-intern) - Nur Energieversorger mit funktionsfähigen Anlagen garantieren zuverlässig den sicheren Netzbetrieb – das liegt klar auf der Hand. Das so genannte IT-Sicherheitsgesetz, seit knapp einem Jahr in Kraft, stellt die Energiebranche vor immense Herausforderungen. Das Beratungshaus green4net begleitet seine Mandanten auf dem Weg zum rechtssicheren und zugleich wirtschaftlichen Energiemanagement. Frankfurt. „Mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz nimmt Deutschland im Kampf um Cyber-Sicherheit die Vorreiterrolle ein“, betont Oliver Skadow, CEO bei dem Frankfurter Beratungshaus green4net. Betreiber so genannter „kritischer Infrastrukturen“ müssen nicht nur für die Sicherheit ihrer Anlagen garantieren, sondern dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auch
IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber Mitteilungen Technik 7. September 2015 Werbung Damit eine lückenlose Energieversorgung gewährleistet werden kann, ist in diesem Bereich zusätzlich eine intakte Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) nötig. (WK-intern) - Mit diesen IKT-Systemen gehen auch Risiken für die Versorgungssicherheit einher, die durch die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs und deren Umsetzung eingedämmt werden sollen. Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 11 Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes den IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht. Was Energienetzbetreiber jetzt tun müssen, wissen die Experten von TÜV SÜD. Der IT-Sicherheitskatalog verpflichtet Strom- und Gasnetzbetreiber, Mindeststandards hinsichtlich IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehören unter anderem, die zu schützenden Daten und Systeme verfügbar zu machen, für die Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme zu sorgen sowie