Neue Meldepflichten für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher Dezentrale Energien Mitteilungen Solarenergie 27. Februar 2018 Werbung Neue Online-Übersicht zu Meldepflichten und -fristen (WK-intern) - Chronologische Übersicht der Meldepflichten nebst entsprechendem Rechtsrahmen Meldepflichten für Letztverbraucher, Eigenerzeuger/ Eigenversorger sowie Stromweiterleiter Zum morgigen Datum, dem 28.02.2018 müssen Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber nach §§ 70, 74a Abs. 2, 76 EEG ihre Mengenmeldung veröffentlichen. Diese ist nur einige von zahlreichen Meldepflichten, die Eigenerzeuger und Eigenversorger, Letztverbraucher, aber auch Stromweiterleiter erfüllen müssen. Der VEA bietet mit einer chronologischen Listung interessierten Unternehmen nun eine entsprechende Übersicht der einzuhaltenden Meldepflichten. Neben der konkreten Frist wird auch auf die zugehörige Rechtsgrundlage verwiesen. Die bereits bestehenden umfangreichen Melde- und Mitteilungspflichten wurden mit dem EEG 2017 noch