Solarpaket I verändert Vorschriften für Schutzeinrichtungen von PV-Anlagen, TÜV SÜD reagiert Mitteilungen Solarenergie Technik 24. Mai 2024 Werbung TÜV SÜD prüft elektrische Schutzeinrichtungen an PV-Anlagen (WK-intern) - München. Bisher war die Schutzprüfung für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben. Durch das Solarpaket I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz haben sich die Anforderungen an den Netzanschluss von PV-Anlagen und die entsprechenden Nachweise geändert. Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist generell für alle Anlagen sinnvoll. Durch das Solarpaket I entfällt für einige Anlagen die Anforderung, dass eine akkreditierte Prüfstelle eine Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4110 abgeben muss. Zudem benötigen neue Anlagen erst ab einer kumulierten installierten Leistung von 270 kW eine sogenannte übergeordnete Entkupplungsschutzeinrichtung, die nachweispflichtig geprüft werden muss. „Die Prüfung von Schutzeinrichtungen
Prüfung von Schutzeinrichtungen ist für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben Mitteilungen Solarenergie Technik 14. Mai 2024 Werbung TÜV prüft elektrische Schutzeinrichtungen an PV-Anlagen (WK-intern) - Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Schutzprüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlagen erhöht. In Deutschland werden immer mehr PV-Anlagen an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Damit PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 135 kW eine endgültige Betriebserlaubnis erhalten, muss die Konformitätserklärung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen. Eine der Grundlagen für die Konformitätserklärung ist die Prüfung der elektrischen Anlagen einschließlich der elektrischen Schutzeinrichtungen. Die Pflicht zur Zertifizierug der PV-Anlage und die Prüfpflicht für elektrische Schutzeinrichtungen lässt sich aus der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N
Reinhausen Gruppe baut Aktivitäten in Italien aus und übernimmt CEDASPE und ETI Mitteilungen Technik 11. Mai 2019 Werbung Vollständige Übernahme von CEDASPE Power S.r.L. und ETI Elettrindustria S.r.L. (WK-intern) - Mit Wirkung zum 01.01.2019 hat die Maschinenfabrik Reinhausen GmbH (MR) ihre bislang 70 prozentige Beteiligung an CEDASPE mit Sitz in Giuliano Milanese (bei Mailand) auf 100% erhöht. Zugleich übernahm MR rückwirkend zum 01.01.2019 auch das italienische Unternehmen ETI Elettrindustria S.r.L. (kurz: ETI) mit Sitz in Cormano (bei Mailand). Mit den Übernahmen erweitert MR ihr Produktportfolio im Bereich Zubehör und Accessories für Leistungs- und Verteiltransformatoren. Die Einbindung in das MR-Netzwerk erhöht zugleich die weltweite Verfügbarkeit und Service des CEDASPE- und ETI-Produktportfolios. Beide Unternehmen werden Teil des MR-Geschäftsbereichs Components, in dem alle Produkte,