Bundestag verabschiedet Schnellladegesetz: Rechtsgrundlage für Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs steht E-Mobilität Ökologie 21. Mai 2021 Werbung Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist heute vom Bundestag verabschiedet worden. (WK-intern) - Mit dem Gesetz schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten. Mit rund 1.000 zusätzlichen Schnellladehubs soll eine engmaschige Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das garantiert, dass die Nachfrage bei steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann. Bundesminister Andreas Scheuer: „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Deshalb bauen wir bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Mit dem Schnellladegesetz haben wir jetzt die gesetzliche