Energiecharta-Vertrag: Wann steigt Deutschland aus? Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie 26. Oktober 202226. Oktober 2022 Werbung Einem Bericht des Handelsblatts zufolge plante der französische Präsident Emmanuel Macron, gemeinsam mit Bundeskanzler*in O Scholz den Ausstieg aus dem umstrittenen Energiecharta-Vertrag (ECT) zu verkünden. (WK-intern) - Das anhaltende Zaudern der Bundesregierung führte nach Angaben des Handelsblatts jedoch dazu, dass Frankreich den Ausstieg unilateral verkündete. Das Umweltinstitut München fordert: Deutschland muss endlich nachziehen und umgehend aus dem Energiecharta-Vertrag austreten. Dazu erklärt Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut München: "Es ist höchste Zeit, dass Deutschland aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigt. Nachdem Italien bereits 2016 den ECT verlassen hat, kündigten jetzt Polen, Spanien, die Niederlande und Frankreich ihren Austritt an. Wir haben keine Zeit mehr
Windkraft u. Photovoltaik: Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen Finanzierungen Mitteilungen Windenergie Wirtschaft 16. Juni 2017 Werbung Betroffene Anleger von Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen können erfolgreich die Übernahme von Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verlangen. (WK-intern) - Nicht selten versuchen sich Rechtsschutzversicherer ihrer Pflicht zur Übernahme der Kosten für ein Vorgehen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen und der damit verbundenen Geltendmachung von Ansprüchen zu entziehen. So wird behauptet, dass die Errichtung und Finanzierung solcher Anlagen unter die sog. Bauausschlussklausel falle. Hierunter fallen Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken oder der Veränderung von Grundstücken oder bestehender Gebäude und deren Finanzierung. Daher sind beispielsweise Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der
Atommoratorium – Schadensersatzklage der E.ON Kernkraft GmbH abgewiesen (19 O 232/14) Behörden-Mitteilungen Ökologie 4. Juli 20164. Juli 2016 Werbung E.ON hatte 380 Millionen Euro Schadensersatz für die Stilllegung ihrer Atomreaktoren verlangt (WK-intern) - Mit soeben verkündetem Urteil hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Martin Schulz die Schadensersatzklage der E.ON Kernkraft GmbH gegen den Freistaat Bayern, das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Verfügungen, mit denen im März 2011 unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Fukushima (Japan) die vorübergehende Betriebseinstellung von insgesamt sieben deutschen Kernkraftwerken angeordnet wurde (sog. Atommoratorium), abgewiesen. Dem Rechtsstreit lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen der mit Verfügungen vom 17. März
Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Einspeisevergütungen nach dem EEG Solarenergie 30. Juni 201629. Juni 2016 Werbung OLG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 29.06.2016 zum Urteil 3 U 108/15 vom 21.06.2016 (WK-intern) - Eine Netzbetreiberin kann von dem Betreiber einer Photovoltaikanlage die Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen verlangen, wenn der Betreiber die Anlage nicht rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Dieser Rückforderungsanspruch dient allgemeinen Interessen, sodass der Anlagenbetreiber etwaige eigene Ansprüche nicht entgegensetzen kann. Das hat der 3. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts kürzlich entschieden. Zum Sachverhalt: Die Klägerin betreibt Strom- und Gasnetze in Schleswig-Holstein. Der Beklagte unterhält auf seinem Grundstück eine Photovoltaik-Dachanlage, mit der er seit Mai 2012 Strom in das Netz der Klägerin einspeist. Auf einem von der Klägerin zuvor übersandten Formblatt
Ermittlungsverfahren gegen PNE WIND AG mangels hinreichenden Anfangsverdachts nicht eröffnet Finanzierungen Mitteilungen Windenergie Wirtschaft 24. Juni 2015 Werbung Wie die zuständige Staatsanwaltschaft Stade heute mitteilte, wird das Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt der PNE WIND AG im Zusammenhang mit der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 nicht eröffnet. (WK-intern) - Dies geschah mangels eines hinreichenden Anfangsverdachts. Die schweren Vorwürfe des Parteiverrats, des Wahlbetrugs und der Urkundenunterdrückung erwiesen sich demnach als ungerechtfertigt. Zugleich bedeutet dies, dass auch gegen keine weitere Personen der PNE WIND AG, seien es Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die beschlagnahmten Beweismittel wurden wieder freigegeben. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigt ganz klar, dass die von Aufsichtsratsmitglied Frau Zielke und Herrn Thomas Knipp (Brunswick) gestellte Strafanzeige völlig
PNE WIND AG: Der Aufsichtsrat hat beschlossen Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. Dezember 2014 Werbung PNE WIND AG teilt mögliche Veränderungen im Aufsichtsrat mit. (WK-intern)- Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, beim zuständigen Gericht einen Antrag nach § 103 Abs. 3 AktG auf Abberufung von Herrn Volker Friedrichsen als Mitglied des Aufsichtsrats der PNE WIND AG zu stellen, sofern dieser nicht noch kurzfristig freiwillig sein Mandat niederlegt. Grundlage dieser Entscheidung ist der Umstand, dass für Herrn Volker Friedrichsen - dem Alleingesellschafter der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH - in Folge der ebenfalls heute beschlossenen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der WKN AG ein dauerhafter Interessenkonflikt besteht. Ein weiterer Interessenkonflikt ergibt sich