TÜV SÜD unterstützt Betreiber von PV-Anlagen bei Nachweisen für Sachversicherer Mitteilungen Solarenergie Technik Verbraucherberatung 15. März 2024 Werbung Mit der Zahl der Photovoltaikanlagen in Deutschland nimmt auch die Zahl der Schadensereignisse zu. (WK-intern) - Als Folge davon verschärfen viele Sachversicherer ihre Vorgaben für die Errichtung und Prüfung. TÜV SÜD weist darauf hin, dass PV-Anlagen künftig nach den Vorgaben vieler Versicherungsverträge bei der Prüfung elektrischer Anlagen verbindlich berücksichtigt werden müssen. Für PV-Anlagen gibt es in Deutschland verschiedene Prüfpflichten – wie auch für andere elektrische Anlagen. Die allgemeinen gesetzlichen und baurechtlichen Anforderungen werden in den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV-Vorschriften 3 / 4 bzw. der VSG 1.4 und in Normen wie der DIN EN 61446-1 (DIN VDE 0126-23-1) konkretisiert. Zudem können auch die Sachversicherer