EU befreit stromintensive Unternehmen von Netzentgelten Behörden-Mitteilungen 29. Mai 2018 Werbung Europäische Kommission schließt langjähriges Beihilfeverfahren zu Netzentgeltbefreiungen ab (WK-intern) - Die Europäische Kommission hat heute eine sogenannte gemischte Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erlassen. Die damaligen Reduzierungen wurden grundsätzlich beihilferechtlich genehmigt, das aktuelle System der Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet und es gibt nur sehr begrenzte Rückforderungen. Mit der heutigen Entscheidung wird ein Beihilfeverfahren abgeschlossen, das vor etwa sieben Jahren begonnen wurde. Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten im Sinne des heutigen § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV bleibt
Unternehmen drohen Rückforderungen bei Beihilfen Mitteilungen 27. April 2017 Werbung ISPEX: Unternehmen in Schwierigkeiten verlieren Steuerbegünstigungen für Energie (WK-intern) - Bayreuth. Gerät ein Betrieb in eine wirtschaftliche Schieflage, drohen Rückforderungen für vom Staat gewährte Steuervergünstigungen für Energie. Grund dafür ist der Umstand, dass solche Vergünstigungen für Unternehmen dann als unerlaubte staatliche Beihilfen gelten. Geschäftsführer von Unternehmen, die steuerliche Vergünstigungen für Energie in Anspruch nehmen, müssen daher zu jeder Zeit den wirtschaftlichen Zustand ihres Unternehmens analysieren und bewerten. Darauf weisen die Regulierungsexperten des Energiedienstleisters ISPEX aus Bayreuth hin. Geschäftsführung ist bei staatlichen Beihilfen in der Pflicht Treten in einem Unternehmen wirtschaftliche Probleme auf, konzentriert sich die Geschäftsführung meist auf die Behebung der Krise. Dabei gerät oft
Richtigstellung zum Thema ‚Photovoltaik-Rückforderungen‘ Mitteilungen Solarenergie 23. September 2016 Werbung In vielen Medien wird heute über ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von gestern berichtet. (WK-intern) - In diesem Urteil wurde - erneut - die Rechtsposition der Schleswig-Holstein Netz AG bestätigt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet sind, ihre Anlage selbst bei der Bundesnetzagentur anzumelden, um Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben. Haben sie dies versäumt, verlieren sie - auch rückwirkend - ihren Anspruch auf Vergütung, die dann vom Netzbetreiber zurückgefordert wird. Im Rahmen der Berichterstattung wird teilweise Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß wie folgt zitiert: „Es kann nicht sein, dass der Netzbetreiber ungerechtfertigt bereichert wird.“ Hierzu stellt die Schleswig-Holstein Netz AG fest: Diese Aussage ist falsch. Das von
Rückforderungen von Einspeisevergütungen an landwirtschaftliche Betriebe mit Solaranlagen (Energiewirte) Behörden-Mitteilungen Solarenergie 4. Dezember 2015 Werbung 4.499 PV-Anlagen verspätet gemeldet (WK-intern) - Wirtschaft und Energie/Antwort - 03.12.2015 Berlin: (hib/HLE) Von Januar bis September 2015 wurden 4.499 Photovoltaik-Anlagen verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6785) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6535) mitteilt, wurden diese Anlagen vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen. Die Betreiber müssen daher mit Rückforderungen der Einspeisevergütungen rechnen, die nach Angaben der Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bei Landwirten zwischen 10.000 und bis zu 700.000 Euro pro Betreiber betragen können. Die Bundesregierung betont die Wichtigkeit rechtzeitiger Meldungen für die Berechnung der Förderung erneuerbarer Energien und rechtfertigt die Sanktionen:
EEG-Umlage-Befreieung: Das BAFA verschickt heute die Begrenzungsbescheide Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 18. Dezember 2014 Werbung Privilegierte Strommenge um 4 TWh gesunken – 1.983 Unternehmen / 127 Schienenbahnen / 2.615 Abnahmestellen von der EEG-Umlage befreit (WK-intern) - „Herr Bundesminister Gabriel, wir haben es geschafft!“ betont Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „Wie von Ihnen anlässlich Ihres Antrittsbesuchs im BAFA vor einigen Monaten erbeten, freue ich mich, heute sagen zu können: Wir haben das Ziel erreicht! Das BAFA versendet heute die Begrenzungsbescheide, mit denen die stromintensive Produktion von der EEG-Umlage entlastet und der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wird. Zugleich ist die privilegierte Strommenge nach Berechnungen des BAFA um 4 TWh gesunken. Das bedeutet, dass die
Betriebe müssen 40 Millionen EEG-Umlage nachzahlen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 3. Dezember 2014 Werbung Rund 450 Unternehmen müssen mit Rückforderungen rechnen (WK-intern) - Nach Auffassung der Europäischen Kommission sind die Rabatte auf die EEG-Umlage für die Jahre 2013 und 2014 mit dem EU-Recht grundsätzlich vereinbar. Bayreuth - Zwar sind damit keine flächendeckenden Rückforderungen in Milliardenhöhe zu erwarten. Dennoch kommen auf rund 450 Unternehmen erhebliche Rückforderungen zu. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, hin. Die EU-Kommission hat Ende Juni 2014 neue Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen veröffentlicht. Diese Leitlinien sind der Maßstab für die Beihilfen, die in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen des EEG 2012 gewährt wurden. Das bedeutet: Soweit Unternehmen