Hartz-IV-Erhöhung 2021 reicht nicht aus, um Rekordstrompreise auszugleichen Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Dezember 2020 Werbung 2021 steigt das Arbeitslosengeld II (ALG II) für Alleinstehende um 14 Euro auf 446 Euro p. M. (WK-intern) - Durchschnittlicher Preis der Grundversorgung 24 Prozent über ALG-II-Regelbedarf für Strom Ab 1. Januar 2021 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II höhere Bezüge.* Doch obwohl Alleinstehende im kommenden Jahr 14 Euro monatlich mehr bekommen, zahlen Hartz-IV-Empfänger im Durchschnitt 110 Euro im Jahr mehr für Strom in der Grundversorgung, als das ALG II vorsieht. Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 2021 monatlich 38,32 Euro**. 1.500 kWh Strom kosten in der Grundversorgung durchschnittlich 47,50 Euro. Damit liegen die Stromkosten 24 Prozent über dem Regelbedarf. "Die Lücke zwischen Energiepauschale
Stromanbieterwechsel: Alternativanbieter aktuell 16 Prozent günstiger als Grundversorgung Mitteilungen Verbraucherberatung 2. Mai 2020 Werbung Stromtarife von Alternativanbietern sind aktuell um 16 Prozent günstiger als Grundversorgung (WK-intern) - Anbieterwettbewerb senkt Strompreis - Gesamtersparnis von 311 Mio. Euro im Jahr Familien aus Thüringen sparen am meisten, wenn sie aus der Stromgrundversorgung zu einem der günstigsten Alternativversorger wechseln. Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh Strom spart dort innerhalb eines Jahres im Schnitt 317 Euro. Auch in Rheinland-Pfalz (Ø 316 Euro), Berlin (Ø 309 Euro) und Hessen (Ø 306 Euro) ist das Sparpotenzial vergleichsweise hoch. In allen Bundesländern liegt die mögliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel bei über 200 Euro für ein Jahr. Einzige Ausnahme: Bremen. Und auch die Hanseaten zahlen