PwC Legal setzt Interesse der Netzbetreiber beim BGH durch Mitteilungen 10. Mai 2021 Werbung Das seitens der PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (PwC Legal) für einen Gasverteilernetzbetreiber geführte energierechtliche Gerichtsverfahren zur Anwendung der Erheblichkeitsschwelle beim Antrag auf Erweiterungsfaktor ist mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2021 (Az. EnVR 22/20) zugunsten des Netzbetreibers abgeschlossen worden. (WK-intern) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in § 10 Abs. 2 S. 3 ARegV aufgeführte Erheblichkeitsschwelle von 0,5 Prozent nur beim ersten Antrag auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors in einer Regulierungsperiode anwendbar ist. Der BGH hat damit die Position der Netzbetreiber im Regulierungsverfahren gestärkt. Das Energierechtsteam von PwC Legal ist unter anderem auf die Netzentgeltregulierung spezialisiert und vertritt Energieversorger im Rahmen der