Recycelte Baustoffe werden für Bauherren attraktiver Behörden-Mitteilungen Ökologie 1. August 2023 Werbung Neue Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken (WK-intern) - Ab 1. August 2023 gelten erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken. Die Regelungen gewährleisten einen einheitlich hohen Umweltschutzstandard, geben Herstellern sowie Verwendern Rechtssicherheit und machen so Ersatzbaustoffe für Bauvorhaben künftig noch attraktiver. So werden der Verbrauch an Primärbaustoffen reduziert und natürliche Ressourcen und das Klima geschont. Parlamentarischer Staatssekretär*in Kühn: „Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln. Doch