Windkraft u. Photovoltaik: Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen Finanzierungen Mitteilungen Windenergie Wirtschaft 16. Juni 2017 Werbung Betroffene Anleger von Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen können erfolgreich die Übernahme von Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verlangen. (WK-intern) - Nicht selten versuchen sich Rechtsschutzversicherer ihrer Pflicht zur Übernahme der Kosten für ein Vorgehen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen und der damit verbundenen Geltendmachung von Ansprüchen zu entziehen. So wird behauptet, dass die Errichtung und Finanzierung solcher Anlagen unter die sog. Bauausschlussklausel falle. Hierunter fallen Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken oder der Veränderung von Grundstücken oder bestehender Gebäude und deren Finanzierung. Daher sind beispielsweise Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der