Deutsche Staatsanwälte dürfen EU-Haftbefehl nicht ausstellen Aktuelles Behörden-Mitteilungen 13. Mai 202613. Mai 2026 EuGH: Anders als in anderen EU-Ländern sind Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt, Europäische Haftbefehle auszustellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. (WK-intern) - Staatsanwaltschaften in Deutschland sind politisch nicht unabhängig, sie unterliegen noch immer den Anweisungen der deutschen Parteienpolitik, so wie es mit der Ausfertigung und Übergabe des Grundgesetzes durch die alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, die nach 1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernahmen, eingerichtet wurde. Hierbei haben die Siegermächte vorübergehend Parteien die Diktatur über West-Deutschland übertragen, bis sich das Deutsche Volk eine eigene Verfassung gibt. Der Übergabe Zeitpunkt der Herrschaft fremder Mächte über Deutschland ist nach gültigem "Völkerrecht" spätestens 1999 zu vollziehen