Gabriel legt Rechtsgutachten zu Atomrückstellungen vor Aktuelles Behörden-Mitteilungen Ökologie 20. März 201520. März 2015 35,8 Milliarden Euro Rückstellungen haben die vier Energieriesen als Rücklagen für den Atomrückbau und die Endlagerung steuerfrei beiseitelegen können (WK-intern) - E.ON hat sich derweil überlegt den ganzen Konzern aufzuspalten, sozusagen in einen sauberen Bereich, mit allen Rücklagen und einen schmutzigen Bereich, ohne Rücklagen Vattenfall strebt derweil eine Klage vor einem "Freihandels- oder Geheimgericht" gegen den Atomausstieg und die damit entgangenen, hochgerechneten Einnahmen an, das ist in etwas so, als ob Autobesitzer gegen die Umweltzonen klagen könnten. Nur das Gericht von Vattenfall verhandelt im Geheimen und das Urteil ist endgültig. Große Teile der Bevölkerung haben die nicht unbegründete Angst, dass alle Gewinne privatisiert
Windwärts: Rechtsgutachten erzwingt Antrag auf Insolvenz Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. Februar 2014 Windwärts Energie GmbH setzt auf eine erfolgreiche Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Rechtsgutachten erzwingt Antrag auf Insolvenz wegen Nichtrückzahlung von Genussrechtskapital / Geschäftsbetrieb wird weitergeführt (WK-intern) - Die Windwärts Energie GmbH, eine Projektentwicklungsgesellschaft für Windenergie, hat am heutigen Freitag, den 7. Februar 2014, beim Amtsgericht Hannover die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Unternehmen musste im vergangenen Dezember die Rückzahlung von Genussrechtskapital in Höhe von 1,9 Millionen Euro aussetzen und auf unbestimmte Zeit verschieben. Im Januar konnte Windwärts die fälligen Zinszahlungen für insgesamt vier zwischen 2006 und 2013 aufgelegte Unternehmensgenussrechte in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro ebenfalls nicht auszahlen. In einem Ende Januar von
Rechtsgutachten: Staat muss Energiewirtschaftsgesetz reformieren und Abzockbremse einführen Aktuelles Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 22. August 2013 (WK-news) - Strompreise: Greenpeace stellt "Abzockbremse" vor Staat muss Energiewirtschaftsgesetz reformieren, um Preise zu deckeln Berlin - Mit Hilfe einer dreistufigen "Abzockbremse" könnte der Strompreis für private Haushalte deutlich sinken. Greenpeace stellt heute mit einem Rechtsgutachten vor, wie Energieversorger gesunkene Börsenstrompreise an Haushalte mit Grundversorgungstarifen weitergeben müssten. Rund 40 Prozent aller Privatkunden würden davon profitieren. Würden alle Greenpeace Vorschläge umgesetzt, könnten die Verbraucher etwa 104 Euro im Jahr sparen. Die Umweltorganisation fordert von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), die Stromkunden vor überhöhten Preisen zu schützen. "In der Grundversorgung machen die Energieanbieter Kasse. Übertriebene Industrievergünstigungen verteuern den Strom für Privathaushalte zusätzlich. Hier muss der