Gerichtsentscheidung zu Cum-Ex-Geschäften von Politikern aus Hamburg Behörden-Mitteilungen 16. Mai 2023 Werbung Bundesgerichtshof zum "Tagebuchstreit" (WK-intern) - Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22 Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen. Er hat das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben. Sachverhalt: Der Kläger ist Bankier. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Im Jahr 2018 wurden die Tagebücher des Klägers im Rahmen des Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt. Die Beklagte veröffentlichte auf der von ihr