EU: Schrittweises Verbot für quecksilberhaltige Produkte Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 4. Januar 2018 Werbung EU-Quecksilberverordnung gilt ab 2018 (WK-intern) - Der Einsatz von Quecksilber wird in den kommenden Jahren EU-weit auf ein Minimum reduziert. So werden die Ausfuhr bestimmter Quecksilberverbindungen, die Ein- und Ausfuhr bestimmter Quecksilbergemische sowie die Herstellung und das Inverkehrbringen neuer Produkte, die Quecksilber enthalten, bis auf wenige Ausnahmen verboten. Dies regelt die neue EU-Quecksilberverordnung, die ab diesem Jahr gilt. Quecksilber hat Eigenschaften, von denen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen, die natürliche Tier- und Pflanzenwelt sowie die Ökosysteme ausgehen können. Konkret sieht die EU-Quecksilber-Verordnung folgende Verbote vor: ab dem 01.01.2018 gilt ein Verbot von Herstellungsprozessen, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen als Katalysator verwendet werden; ab dem