Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 19. Juni 2017 Werbung Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen sorgt für bürokratischen Aufwand bei Unternehmen (WK-intern) - ISPEX: Betriebe sind verpflichtet, die Daten ihrer Stromerzeugungsanlagen in neuem Marktstammdatenregister zu aktualisieren Bayreuth. Unternehmen, die selbst auch Strom produzieren, werden weiter mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet. Ab dem 1. Juli löst das neue Marktstammdatenregister das PV-Meldeportal und das Anlagenregister vollständig ab. Neue Erzeugungsanlagen müssen ab diesem Zeitpunkt dort registriert werden. Bei Versäumnissen drohen empfindliche Strafen. Darauf weisen die Experten der ISPEX AG hin. Verpflichtendes zentrales Marktstammdatenregister Ziel des Marktstammdatenregisters (MaStR) ist es, die eindeutige Identifizierung der einzelnen Marktakteure beispielsweise bei energiewirtschaftlichen Verträgen zu gewährleisten und insgesamt die Kommunikation am Markt und mit
88,154 MWp installierte PV-Leistung für den Monat August Behörden-Mitteilungen Solarenergie 4. Oktober 20164. Oktober 2016 Werbung Datenmeldungen und EEG-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (WK-intern) - Aktuelle Veröffentlichung der PV-Meldezahlen / Datenmeldungen vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2016 Gesamtzubau der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen EEG-Fördersätze für PV-Anlagen Aktuelle Veröffentlichung der PV-Meldezahlen Die Bundesnetzagentur veröffentlicht gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) bis zum letzten Tag jeden Kalendermonats die im jeweils vorangegangenen Kalendermonat bei ihr registrierten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) einschließlich der Summe der neu installierten Leistung geförderter PV-Anlagen. Die Summe der gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten PV-Anlagen beträgt für den Monat August 2016 88,154 MWp Bitte beachten Sie, dass in diesem Zubauwert 6,384 MWp PV-Freiflächenanlagen enthalten sind, die seit dem 1. März 2015 laut
Bundesnetzagentur nimmt Speichersysteme mit im Marktstammdatenregister auf Behörden-Mitteilungen Solarenergie 9. September 2016 Werbung Ziel des Marktstammdatenregisters (WK-intern) - Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 111e und § 111f EnWG; der Erlass einer entsprechenden Verordnung ist noch notwendig. Im Marktstammdatenregister werden folgende Register der Bundesnetzagentur zusammengefasst: PV-Meldeportal Anlagenregister Im Rahmen mehrerer Workshops und