Privatisierung der Wasserversorgung schreitet voran, hier ein Beispiel Ökologie Verbraucherberatung 26. November 201526. November 2015 Werbung Unsere Gemeinde Oldenbüttel hat ihr Wasserleitungsnetz einem Wasserverband übertragen. (WK-intern) - Sie hat dafür kein Entgelt bekommen. Die aus den Gebührenzahlungen der Nutzer angesammelten Rücklagen hat sie behalten. Begründet wird die Übertragung damit, dass das Leitungsnetz marode sei und die Kosten für die Instandhaltung von der Gemeinde nicht zu schultern seien. Auf die Nutzer kämen unabsehbare Gebührenerhöhungen zu. Im Winter gab es dann eine Information per Flugblatt von dem übernehmenden Wasserverband Süderdithmarschen. Danach sah es aus, als würde sich nicht viel ändern: „Die bisher gültigen öffentlich-rechtlichen Satzungen der Gemeinde werden ersetzt durch Satzung des Wasserverbandes Süderdithmarschen Allgemeinen Bedingungen (AVB) zur Wasserversorgung Ergänzende Bestimmungen des Wasserverbandes Süderdithmarschen“ Mit der Jahresabrechnung gab
Bundesgerichtshof: EEG-Umlage ist Privatrecht Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 18. Juli 2014 Werbung Der Bundesgerichtshof verkündet "Im Namen des (Deutschen) Volkes" Die EEG - Umlage nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 ist keine verfassungswidrige Sonderabgabe - weil, durch das EEG 2012 festgelegte Mittel ausschließlich privatrechtlicher Natur ist, (WK-intern) - d. h.: ausschließlich Leistungs-, Abnahme- und Zahlungspflichten zwischen Rechtssubjekten des Privatrechts. Dass zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf der letzten Stufe des gesetzlich vorgeschriebenen Abwälzungsmechanismus keine „physische“ Weitergabe der EEG-Strommengen mehr erfolgt, sondern mit der EEG-Umlage nur noch eine Weitergabe der Weiterverkaufsverluste nebst Transaktionskosten, führt nicht dazu, dass die den Übertragungsnetzbetreibern zufließenden Gelder der öffentlichen Hand unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung stünden. Vielmehr bleibt die