Bundesnetzagentur hat EEG-Umlagepflichten zur Konsultation gestellt Aktuelles Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 9. Juli 2019 Werbung Konsultation zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten (WK-intern) - Neue Regelungen schaffen viele Vereinfachungen Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf eines Hinweispapiers zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zur Konsultation gestellt. Die Zahlung der EEG-Umlage dient der Refinanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Einige Verbraucher, wie z.B. Industriebetriebe und Eigenerzeuger, können bestimmte Ausnahmen und Entlastungen in Anspruch nehmen. Hier ist sicherzustellen, dass sich eine Entlastung nicht ungerechtfertigt auf andere Stromverbraucher erstreckt. Bisher war dies nur mit aufwändiger Messtechnik möglich. Neue gesetzliche Regelungen schaffen viele Vereinfachungen. Mit dem Hinweispapier konkretisiert die Bundesnetzagentur die neuen Regelungen anhand praxistauglicher Beispiele. Abgrenzung der Strommengen erforderlich Um die EEG-Umlage abrechnen