Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Einspeisevergütungen nach dem EEG Solarenergie 30. Juni 201629. Juni 2016 Werbung OLG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 29.06.2016 zum Urteil 3 U 108/15 vom 21.06.2016 (WK-intern) - Eine Netzbetreiberin kann von dem Betreiber einer Photovoltaikanlage die Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen verlangen, wenn der Betreiber die Anlage nicht rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Dieser Rückforderungsanspruch dient allgemeinen Interessen, sodass der Anlagenbetreiber etwaige eigene Ansprüche nicht entgegensetzen kann. Das hat der 3. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts kürzlich entschieden. Zum Sachverhalt: Die Klägerin betreibt Strom- und Gasnetze in Schleswig-Holstein. Der Beklagte unterhält auf seinem Grundstück eine Photovoltaik-Dachanlage, mit der er seit Mai 2012 Strom in das Netz der Klägerin einspeist. Auf einem von der Klägerin zuvor übersandten Formblatt
Erneuerbare Energien nutzen nur wenn sie effizient ins Energiesystem integriert werden können Erneuerbare & Ökologie Windenergie Wirtschaft 13. November 2014 Werbung Energiewende muss Innovationswende werden (WK-intern) - Kohler: Erneuerbare über Marktinstrumente effizient ins Energiesystem integrieren Die Reform des Energiemarktes war zentrales Thema auf dem 5. dena-Energieeffizienzkongress. Dabei wurden verschiedene Lösungen für die Optimierung des Stromsystems vorgestellt und diskutiert. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) plädierte insbesondere dafür, erneuerbare Energien nur in dem Umfang auszubauen, wie sie effizient ins Energiesystem integriert werden können. Dazu gehört auch, dass sich ihr Ausbau an den vorhandenen Netzen orientieren beziehungsweise mit dem im Netzentwicklungsplan vorgesehenen Netzausbau synchronisiert werden muss. Dies kann am sinnvollsten über die Direktvermarktung des erzeugten Stromes erfolgen. Wären die Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen dazu verpflichtet, ihren Strom
Selbstverbrauchter Strom aus Photovoltaikanlagen ist steuerpflichtig Dezentrale Energien Solarenergie 8. November 20138. November 2013 Werbung (WK-intern) - Unternehmen und private Haushalte erzeugen und verbrauchen ihren Strom zunehmend teilweise selbst Diverse steuerliche Anforderungen sind dabei zu beachten München - Immer mehr private und gewerbliche Photovoltaikanlagenbetreiber optimieren ihre Stromkosten, indem sie den selbst erzeugten Strom auch selbst verbrauchen. Denn auf den sogenannten Selbstverbrauch sind derzeit - im Unterschied zum Strombezug aus dem öffentlichen Netz - keine Stromsteuer, keine staatlich induzierten Abgaben und Umlagen sowie auch keine Netzentgelte zu entrichten. Unabhängig davon ist dieser Strom aber regelmäßig einkommens- und umsatzsteuerpflichtig. "Wir empfehlen den Photovoltaikanlagenbetreibern sich mit den zu beachtenden steuerlichen Regelungen möglichst schon vor der Inbetriebnahme der Anlage auseinanderzusetzen, da