Modernes Heizen mit Holz Bioenergie Dezentrale Energien Verbraucherberatung 6. Februar 2018 Werbung Neue Informationsbroschüre der EnergieAgentur.NRW: (WK-intern) - Das Heizen mit Holz hat nur noch wenig gemeinsam mit althergebrachten Feuerstätten. Vollautomatische Brennstoffbeschickung, leistungsfähige Partikelfilter, bequeme Brennstoffbeschaffung, per App fernsteuerbare Öfen und Kessel – der älteste Energieträger der Welt hält Schritt mit modernen Entwicklungen. Eine neue Broschüre der EnergieAgentur.NRW informiert Heizungsnutzer über das moderne Heizen mit Holz. Sie ist im Internet abrufbar und kann hier kostenlos bei der EnergieAgentur.NRW bestellt werden. Auf Holz basierte Heizlösungen finden sich in nahezu allen Anwendungsbereichen: der Kamin oder Ofen im heimischen Wohnzimmer, der Heizkessel im Keller des Einfamilienhauses oder der Schule, das vom Heizwerk gespeiste Fernwärmenetz eines Stadtviertels. Den Nutzungsmöglichkeiten sind
BMUB fördert wieder Nachrüstung mit Partikelfiltern Behörden-Mitteilungen Ökologie 6. Januar 2015 Werbung Anträge können ab Februar 2015 gestellt werden (WK-news) - Das Bundesumweltministerium fördert ab Beginn des neuen Jahres wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Dazu stellt das Bundesumweltministerium im nächsten Jahr 30 Millionen Euro zur Verfügung. Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges eine Förderung in Höhe von 260 Euro erhalten. Die Anträge können ab dem 1. Februar 2015 gestellt werden. Der Staatssekretär des Bundesumweltministeriums Jochen Flasbarth: „Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Ausstoß von Partikeln sinkt. Damit wird die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert. Die Nachrüstung dient somit gleichermaßen dem Umweltschutz als auch der Gesundheitsvorsorge.“ Nachgerüstete
De-Minimis-Beihilfe: Jetzt Fördermittel für 2013 sichern! Mitteilungen News allgemein 16. Oktober 2012 Werbung (WK-intern) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist Unternehmer im Güterkraftverkehr darauf hin, dass sie sich finanzielle staatliche Förderungen für das Jahr 2013 jetzt sichern sollten. Zuschüsse werden über diese Programme gewährt: 1. als De-Minimis-Beihilfe, 2. als Programm zur Weiterbildung und 3. als Programm zur Ausbildung. Antragsschluss für die Förderprogramme De-Minimis-Beihilfe und Weiterbildung ist der 28. Februar 2013. Weil die Anträge entsprechend Antragseingang im „Windhundverfahren“ abgearbeitet werden und das Fördervolumen begrenzt ist, sollten sie frühzeitig beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Förderfähig sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) ab 12 Tonnen. Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können je 1.500 Euro bis