NRW-Landesregierung plant die Einführung von 1.000-Meter-Abständen zu Windenergieanlagen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. Dezember 2020 Werbung Die Abstände sollen bereits zu einer Ansammlung von nur 10 Häusern gelten, auch wenn diese nicht allein als Wohnort dienen. (WK-intern) - Damit nutzt die Landesregierung ihren Spielraum so restriktiv wie möglich aus. Sowohl der Austausch von Altanlagen als auch der Zubau neuer Anlagen wird durch diese Regelungen blockiert. Mit restriktiven Abstandsvorgaben für Windenergieanlagen droht die NRW-Landesregierung die Energiewende zu bremsen. Mindestabstände von 1.000 Metern sollen nach Beschluss der NRW-Landesregierung bereits zu kleinsten Ansammlungen von gerade mal 10 Häusern sowie zu Mischgebieten, in denen störende Gewerbebetriebe hingegen zugelassen sind, eingehalten werden müssen. Die strenge Regelung trifft nicht nur neue Anlagen, sondern auch solche