Vizekanzler*in Habeck aktiviert die zweite Stufe im „Notfallplan Gas“ Aktuelles Behörden-Mitteilungen Mitteilungen Verbraucherberatung Videos 23. Juni 202223. Juni 2022 Werbung Aktuell keine Preiserhöhung durch Alarmstufe (WK-intern) - Nach der bereits geltenden Frühwarnstufe hat das Bundeswirtschaftsministerium heute die zweite Stufe im „Notfallplan Gas“ aktiviert: Weil Russland die Gaslieferungen durch Nord Stream 1 drosselt, gilt ab sofort die Alarmstufe. Kundinnen und Kunden von ESWE Versorgung müssen damit zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht mit automatischen Preiserhöhungen rechnen. Energieversorger können innerhalb der Alarmstufe in die Lage versetzt werden, für alle ihre Verträge neue Preise festzulegen – diese gelten dann innerhalb einer Woche nach Ankündigung. Möglich macht das Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG): Er soll verhindern, dass Energieversorger aufgrund massiv steigender Großhandelspreise in finanzielle Schieflage geraten. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 30. März 2022 Werbung Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet? (WK-intern) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit soll weiter gewährleistet sein. Das Bundesminister*in für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck hierzu: „Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat. Die Versorgungssicherheit ist bisher weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam