Netzentgeltreform braucht Praxistauglichkeit und stabile Investitionsbedingungen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 28. Mai 2026 BDEW zum Informationstermin AgNes der Bundesnetzagentur (WK-intern) - Mit Blick auf die Bekanntgabe des Zwischenstands der Überlegungen der Bundesnetzagentur zur neuen Netzentgeltsystematik AgNes, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Sachargumente der Energiewirtschaft für mehr Verständlichkeit, Praxistauglichkeit und eine kalkulierbare Finanzierung in der Rahmenfestlegung Strom (AgNes) nach einem intensiven wie konstruktiven Austausch aufgegriffen. Positiv ist, dass unser Vorschlag aufgenommen wurde, die Netzentgeltbefreiung für bestehende und in der Planung weit fortgeschrittene Energiespeicher sowie Elektrolyseure weiterhin gelten soll. Das ist ein wichtiges Signal für den Bestandsschutz und das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen. Vertrauensschutz ist ein hohes Gut für alle Beteiligten! Allerdings erscheint die
EU befreit stromintensive Unternehmen von Netzentgelten Behörden-Mitteilungen 29. Mai 2018 Europäische Kommission schließt langjähriges Beihilfeverfahren zu Netzentgeltbefreiungen ab (WK-intern) - Die Europäische Kommission hat heute eine sogenannte gemischte Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erlassen. Die damaligen Reduzierungen wurden grundsätzlich beihilferechtlich genehmigt, das aktuelle System der Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet und es gibt nur sehr begrenzte Rückforderungen. Mit der heutigen Entscheidung wird ein Beihilfeverfahren abgeschlossen, das vor etwa sieben Jahren begonnen wurde. Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten im Sinne des heutigen § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV bleibt
Referentenentwurf Flexibilisierung: Grünstrommarktmodell für den Strommarkt 2.0 Aktuelles Windenergie 30. September 2015 Mehr Flexibilisierung und ein Grünstrommarktmodell für den Strommarkt 2.0 (WK-intern) - „Das Strommarktgesetz setzt bei einer Vielzahl von Punkten richtig an und ist damit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Strommarktes. Es kann jedoch nur ein erster Schritt sein; weitere müssen folgen“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Dazu zählen im Wesentlichen weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung der Strommärkte, eine bessere Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr sowie ein funktionierender Grünstrommarkt. Darauf weist der BEE in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes hin. Zur Flexibilisierung der Strommärkte hatte der BEE bereits zu Beginn des Jahres viele Vorschläge