TÜV SÜD zertifiziert Stromerzeuger nach neuen Nachweisverfahren Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Technik Windenergie Windparks 8. November 20188. November 2018 Werbung München. TÜV SÜD Industrie Service hat von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach den neuen deutschen Netzanschlussregeln erhalten. (WK-intern) - Geprüft wird die Konformität von Stromerzeugern und -speichern, die in Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetze einspeisen. Die zugehörigen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4110, 4120 und 4130 sind ab 1. November 2018 verfügbar und gelten ab 27. April 2019 ausschließlich. „Für einen sicheren Netzbetrieb und die Anschlussgenehmigung müssen Stromerzeuger und Bezugsanlagen festgelegte Eigenschaften nachweisen“, sagt Dieter Rosenwirth, Leiter der Zertifizierungsstelle Netzverträglichkeit der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die komplexen Neuregelungen betreffen zukünftig deutlich mehr Anlagen. Neben konventionellen Kraftwerken und Erneuerbare-Energien-Anlagen fallen erstmals auch Energiespeicher und
DNA-Analytik bei Fäkalbelastungen von Wasser Forschungs-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 29. Mai 2017 Werbung CSI-METHODEN FÜR DIE JAGD AUF FÄKAL-BAKTERIEN IN WASSER (WK-intern) - Der Mikrobiologe Andreas Farnleitner untersucht in einem vom Wissenschaftsfonds FWF finanzierten Projekt neue Methoden zur Analyse der Fäkalbelastungen von Wasser. Mit DNA-Analytik soll sich künftig der Ursprung der Fäkalien umfassend und einfach feststellen lassen. 2015 formulierten die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt. Eines davon sieht vor, allen Menschen Zugang zu sauberem Wasser zu ermöglichen. Derzeit ist das Wasser von mindestens 1,8 Milliarden Menschen mit Fäkalien verunreinigt. Die Folgen können schwere Krankheiten wie Cholera sein – etwa 500.000 Menschen erkranken jährlich an den Folgen von verunreinigtem Wasser. Bis 2030
Windenergie: TÜV Rheinland prüft für wpd ältere Anlage auf Weiterbetrieb Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 8. Februar 20178. Februar 2017 Werbung TÜV Rheinland hat für die wpd windmanager GmbH & Co. KG erfolgreich einen Prüfauftrag für den Weiterbetrieb nach 20 Jahren einer älteren Windenergieanlage des Typs Enercon E-66 mit 1,5 MW Nennleistung durchgeführt. Nachweise nach 20 Jahren Betriebslaufzeit erforderlich Untersuchung von Windenergieanlage des Typs Enercon E-66 Weiterbetrieb für weitere Jahre möglich Wiederkehrende Prüfung und analytisches Verfahren für den Nachweis (WK-intern) - Dabei wurde am Standort Wolgast die gesamte Windenergieanlage inklusive Rotorblätter untersucht. „Die Anlage ist 1997 in Betrieb genommen worden“, erklärt Torsten Bednarz, Experte für Windenergieanlagen bei TÜV Rheinland. „Im Rahmen unseres Auftrags konnten wir ermitteln, dass die Anlage unter gewissen Bedingungen weitere drei Jahre sicher weiterbetrieben werden
Präqualifizierungsverfahren für Minutenreserve aus Windkraft Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 17. Dezember 2015 Werbung Interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht Meilenstein in der Energiewende (WK-intern) - Das heute vorgestellte Präqualifizierungsverfahren zur Minutenreserve aus Windkraft, basiert auf der Zusammenarbeit von Anlagenhersteller, Vermarkter, Betreiber, IT-Entwickler und Übertragungsnetzbetreiber. In einem gemeinsamen Projekt in der 50Hertz Regelzone übersetzten Mitarbeiter von energy & meteo systems, ENERCON, WIND-projekt und Statkraft die technischen Anforderungen in ein wirtschaftliches Verfahren. Das Projektteam arbeitete über zwei Jahre lang daran, die theoretischen Annahmen in die Praxis umzusetzen. Unzählige Feldtests, Nachweisführungen und Erbringungskonzepte wurden auf Basis eines Windparkpools, bestehend aus fünf Einzelparks, durchgeführt und erbracht. Der Windparkpool ist regional über die 50Hertz-Regelzone verteilt und verfügt insgesamt über eine installierte Leistung von zirka
Windenergie: Weiterbetrieb von älteren Anlagen Husum Windmessen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 15. September 201515. September 2015 Werbung Windenergieanlagen sind für eine begrenzte Lebensdauer ausgelegt. (WK-intern) - Diese sogenannte Entwurfslebensdauer ist in der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Mindestanforderung festgeschrieben. Demnach sind Windenergieanlagen 20 Jahre nach der Inbetriebnahme stillzulegen und abzubauen, oder es muss für den Weiterbetrieb ein individueller Nachweis zur Standsicherheit und Betriebsfestigkeit geführt werden. Mindestanforderungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik Individueller Nachweis in Gutachten erforderlich Untersuchung der Nutzungsreserven durch Gutachter „Durch den Anfang der 90er Jahre startenden Boom an Installationen kommen immer mehr Anlagen in ein kritisches Alter“, sagt Torsten Bednarz, Fachgebietsleiter bei TÜV Rheinland. „Die Einschätzung, ob und unter welchen Bedingungen ein Weiterbetrieb wirtschaftlich sinnvoll ist, bereitet