OLG-Urteil zu Netzbetreiber: Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig Behörden-Mitteilungen 22. März 201822. März 2018 Werbung Erfolg für Gas- und Stromnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur zu niedrig (WK-intern) - In dem Verfahren um die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber haben die Beschwerden zahlreicher Energieunternehmen Erfolg. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist der Auffassung, die jüngste Festlegung der Eigenkapitalzinssätze berücksichtige die Marktrisiken nicht hinreichend und sei deshalb rechtsfehlerhaft zu niedrig bemessen. Die Bundesnetzagentur wurde verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen. Mit den Festlegungen vom 05.10.2016 (BK4-16–160 und BK4-16-161) hatte die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für die Dauer der dritten Regulierungsperiode für Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen die
2 Milliarden Euro: Beschwerden von Netzbetreibern gegen die Absenkung der Eigenkapitalzinssätze Mitteilungen News allgemein 19. März 2018 Werbung Rödl & Partner VERTRITT STADTWERKE und ENERGIEVERSORGER im OLG-BESCHWERDEVERFAHREN / OPTIMISTISCHER BLICK NACH DÜSSELDORF (WK-intern) - Rödl & Partner begleitet fünf der insgesamt 29 Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, bei denen es um Beschwerden von Netzbetreibern gegen die Absenkung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze geht. Für die Strom- und Gasnetzbetreiber geht es beim Streit um die Eigenkapitalverzinsung für den Netzbetrieb um nicht weniger als zwei Milliarden Euro in der dritten Regulierungsperiode. Mehr als 1000 Beschwerden wurden gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur, mit der die Eigenkapitalzinssätze der Netzbetreiber um mehrere Prozentpunkte gesenkt wurden, beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Doch die mündliche Verhandlung vor dem