Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit gestärkt, Umsetzung bleibt entscheidend Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie Technik Verbraucherberatung 14. Juli 2026 Das Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die starre 65-Prozent-Vorgabe ab und hält Gas- und Ölheizungen weiter offen. (WK-intern) - Für den MEW ist das ein wichtiger Schritt zu mehr Technologieoffenheit. Treppenregelung und Länderöffnungsklausel bleiben jedoch Schwachpunkte. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Gebäudemodernisierungsgesetz zugestimmt. Aus Sicht der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland (MEW) ist damit ein wichtiger Schritt hin zu mehr Technologieoffenheit im Wärmemarkt gelungen. Die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen wird abgeschafft. Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen bleiben grundsätzlich möglich. Ein konkretes Auslaufdatum für Gas- und Ölheizungen wird nicht festgeschrieben. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird ein zentraler Konstruktionsfehler des bisherigen Heizungsgesetzes korrigiert. Eigentümer erhalten beim Heizungstausch wieder mehr