World Wind Energy Association (Welt-Windenergie-Verband) begrüßt neues Mitglied ENERCON Finanzierungen Kooperationen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 14. Februar 2024 Werbung Die World Wind Energy Association (WWEA) ist erfreut darüber, dass der deutsche Windenergieanlagenhersteller ENERCON dem Verband als korporatives Mitglied beigetreten ist. (WK-intern) - WWEA freut sich über das neue Mitglied, da beide Organisationen die Vision einer von Erneuerbaren Energien getragenen Welt teilen, in der die Windenergie einen Grundpfeiler bildet. ENERCON wird Mitglied des Welt-Windenergie-Verbandes, der Mitglieder in über 100 Ländern auf allen Kontinenten umfasst und alle Windenergiesektoren abdeckt. WWEA und ENERCON verfolgen gemeinsame Ziele, insbesondere bei der Stärkung heimischer Lieferketten, der Förderung dezentraler Betreibermodelle für Windenergie und einer starken lokalen Unterstützung für Windparks durch partizipative Ansätze wie Bürgerenergie. WWEA-Präsident Dr. Irfan Mirza: "Es ist
Sachverständigenbeirat des BWE hat die ABO Wind Sachverständigen GmbH als neues Mitglied aufgenommen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 29. Juli 2016 Werbung BWE-Sachverständigenbeirat nimmt ABO Wind-Tochter auf (WK-intern) - Expertengremium bestätigt fachliche Kompetenz der ABO Wind Sachverständigen GmbH ABO Wind wird zukünftig Wiederkehrende Prüfungen anbieten Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung von Qualitätsstandards bei technischen Begutachtungen von Windenergieanlagen Der technische Sachverständigenbeirat des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat die ABO Wind Sachverständigen GmbH als neues Mitglied aufgenommen. Damit erkennt der BWE die hohe fachliche Kompetenz der Gesellschaft an, die Windenergieanlagen unabhängig von Herstellern, Betreibern oder Wartungsunternehmen begutachtet. Die ABO Wind Sachverständigen GmbH ist neben der Durchführung von zustandsorientierten Prüfungen (ZOP), Schadensbegutachtungen und Fehleranalysen an Windenergieanlagen sowie deren Komponenten und Subsystemen ab sofort auch berechtigt, so genannte „Wiederkehrende Prüfungen“ gemäß der