Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel Behörden-Mitteilungen 27. September 2019 Werbung Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur veröffentlichen heute den Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-Großhandel. (WK-intern) - Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Thema Marktmacht in der Stromerzeugung dürfte im Zuge der bevorstehenden Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und des geplanten Kohleausstiegs perspektivisch wieder an Bedeutung gewinnen. Im Leitfaden erläutert das Bundeskartellamt die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung. Damit soll auch die für erforderliche Investitionen in Kraftwerke notwendige Rechtssicherheit verbessert werden.“ Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Der Leitfaden schafft Klarheit bei den Marktteilnehmern, indem er herausstellt, dass Preisspitzen, die als Ergebnis der freien Preisbildung ein faires und auf
Kapferer: „Kraft-Wärme-Kopplung muss stärker ausgebaut werden“ Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie 21. November 2016 Werbung Heutige Anhörung zum KWKG- und EEG-Änderungsgesetz: (WK-intern) - Bei Ausschreibungen für Erneuerbare: Missbrauch von Ausnahmeregelungen vorbeugen Berlin - "Im Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sollte das jährliche Ausschreibungsvolumen für KWK von 200 auf mindestens 300 Megawatt angehoben werden. Das ist nötig, um die für 2020 und 2025 gesteckten KWK-Ausbauziele zu erreichen. Zudem bestehen enorme CO2-Einsparpotenziale: Durch den Ausbau der KWK könnten bis 2020 jedes Jahr rund sieben Millionen und bis 2025 zwölf Millionen Tonnen CO2 zusätzlich vermieden werden", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Änderung des KWKG und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Kapferer
Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 15. Juli 201514. Juli 2015 Werbung Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13 (WK-intern) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit einem kartellrechtlichen Missbrauchsverfahren gegen die Energie Calw GmbH wegen überhöhter Wasserpreise befasst. Die zuständige Landeskartellbehörde hat der Betroffenen aufgegeben, unter Beibehaltung des aktuellen Grundpreises für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 allen Tarifkunden einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82 € statt zuvor 2,79 € je Kubikmeter Wasser zu berechnen und ihnen im Falle einer bereits erfolgten Endabrechnung die Differenz zu erstatten. Auf die Beschwerde der Betroffenen hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Verfügung wegen grundlegender Bedenken gegen die von der Landeskartellbehörde gewählte