Bundestag hat endlich Länderöffnungsklausel zum WindBG beschlossen Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 11. Juli 2023 Werbung Länderöffnungsklausel kommt: Klarstellung zum WindBG (WK-intern) - Der Bundestag hat am vergangenen Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause diverse Gesetzesänderungen beschlossen. Unter anderem kommt nun auch die sogenannte „Länderöffnungsklausel“ als Ergänzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Bundesländer können nun auch die Stichtage für die Mindestflächenziele mitsamt den Rechtsfolgen des WindBG zeitlich vorziehen. Klargestellt wird, dass sie von den gemachten Mindestflächenzielen auch nach oben abweichen und somit mehr Flächen ausweisen können, wenn sie den Ausbau der Windenergie entschiedener vorantreiben wollen. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: "Dass die Länderöffnungsklausel nun kommt, ist insbesondere eine wichtige Klarstellung. Der Gesetzgeber unterstreicht so, dass der Bund lediglich Mindestziele vorgibt und absolute