DAVerein begrüßt Urteil des EuGH zur „Sicherheit“ überall und für alle Personengruppen Aktuelles Behörden-Mitteilungen 2. August 2025 Werbung Urteil des EuGH: Sicherer Herkunftsstaat nur bei Sicherheit für alle Personengruppen (WK-intern) - (Berlin/Brüssel) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen gefällten Urteilen die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen die Mitgliedstaaten einen Drittstaat als sicheren Herkunftsstaat bestimmen können. Die Mitgliedstaaten müssen bei der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten deren volle gerichtliche Überprüfbarkeit gewährleisten und dazu die Quellen für die Bestimmung als sicheren Drittstaat offenlegen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Klarstellung, dass „Sicherheit“ überall und für alle gelten muss. „Mit der heutigen Entscheidung bestätigt der EuGH seine bisherige Linie: Das Konzept des sicheren Herkunftsstaats setzt die landesweite Sicherheit wie auch die Sicherheit für alle Personengruppen voraus“,