Neue Anforderungen für Betreiber von Netzersatzanlagen Dezentrale Energien Mitteilungen Ökologie Technik Verbraucherberatung 24. Januar 2023 Werbung Betreiber von Netzersatzanlagen müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. (WK-intern) - Darauf weist TÜV SÜD hin. Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) enthält unter anderem detaillierte Auflagen zur Emissionsüberwachung und die Pflicht zur Registrierung bei der zuständigen Überwachungsbehörde. Die Eintragung muss bis 1. Dezember 2023 erfolgt sein. Durch die 44. BImSchV erhöhen sich die Anforderungen an Betreiber von sogenannten Netzersatzanlagen, besser bekannt als Notstromaggregate, deutlich. „Laut Verordnung gehören dazu Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr, die zur Abdeckung der Spitzenlast bei der Energieversorgung bis zu 300 Stunden jährlich in Betrieb oder ausschließlich für den Notbetrieb gedacht sind“, erklärt