Meldepflicht für die Anlagenbetreiber: Anlagenregister für erneuerbare Stromerzeuger tritt in Kraft Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Windenergie 5. August 20145. August 2014 Werbung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesnetzagentur geben Start des Anlagenregisters bekannt Ab heute führt die Bundesnetzagentur ein umfassendes Register des Zubaus von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Erfasst werden hier sowohl alle neuen Windkraftanlagen an Land und auf der See als auch neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Gesetzliche Grundlage ist die heute in Kraft getretene Anlagenregister-Verordnung (PDF: 576 KB). (WK-intern) - Berlin - "Mit dem Anlagenregister nimmt die Bundesnetzagentur ein neues und wichtiges Werkzeug der EEG-Reform in Betrieb", sagte Bundesminister Sigmar Gabriel. "Dank der Ausbaukorridore für Wind, Photovoltaik und Biomasse treiben wir die Energiewende
Meldepflicht für Photovoltaik- und alle anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen tritt am 1. August 2014 in Kraft! Dezentrale Energien Kleinwindanlagen Solarenergie 28. Juli 2014 Werbung Meldepflicht bei der Anlagenregisterverordnung sowie zur Meldepflicht bei der Eigenververbrauchsregelung Berlin - Im Schatten der EEG-Novelle wurde auch die Anlagenregisterverordnung erlassen. Nach dieser müssen nun neben der Photovoltaik auch alle anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen registriert werden. (WK-intern) - Die Vergütungsansprüche sind an die Anmeldung gekoppelt. Das heißt, dass alle ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommenen Anlagen registriert werden müssen, wenn die Anlagenbetreiber eine Einspeisungsvergütung oder Marktprämie über das EEG erhalten wollen. Der Anlagenbetreiber muss die Anlage innerhalb der ersten drei Wochen nach der Inbetriebnahme melden. Hält er diese Frist ein, wird seine Anlage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme vergütet. Andernfalls besteht
Tropfleckage: Block C des KKWs Gundremmingen ist vom Netz genommen News allgemein 11. Dezember 2012 Werbung (WK-news) - Block C vorübergehend vom Netz Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen wurde heute vorübergehend vom Netz genommen. Grund für den Stillstand ist eine Tropfleckage an einem Messstutzen unterhalb des Reaktordruckbehälters. Die Leckage war in der Nacht auf Montag durch das Betriebspersonal festgestellt worden. Eine abschließende Bewertung über eine Meldepflicht und die damit verbundene Einordnung in das nationale und internationale Meldesystem kann erst nach Auswertung des Befundes erfolgen. Eine Gefährdung des Personals und der Umgebung war mit dem Ereignis nicht verbunden. Am 8. November 2012 wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung die Umschaltung der Stromversorgung eines Strangs des dreifach vorhandenen Nachkühlsystems auf den