Allgemeine Maskenpflicht im Deutschen Bundestag ab 6. Oktober Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein 5. Oktober 2020 Werbung Der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble, hat eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages angeordnet. (WK-intern) - Die Grundlage dafür ist sein Hausrecht nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz. Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Oktober 2020 in Kraft. Der Bundestagspräsident hat sich entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt laut dem Robert-Koch-Institut dazu bei, „andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen“. Der Bundestag hat seit Beginn der Pandemie vielfältige
Hygienekonzept für Präsenz-Veranstaltungen veröffentlicht Dezentrale Energien Mitteilungen Technik Veranstaltungen 17. August 2020 Werbung 10 Punkte umfasst das Hygienekonzept des Veranstalters BHKW-Consult für die Seminare und Konferenzen im Themenbereich Blockheizkraftwerke, Energiewende und Rhetorik (WK-intern) - Nachdem Anfang Juli 2020 bereits die ersten Veranstaltungen im Dresdner Kongresszentrum erfolgreich durchgeführt wurden, veröffentlicht BHKW-Consult nun das Hygienekonzept für die Präsenzveranstaltungen ab September 2020. Insgesamt 10 Punkte umfasst das Hygienekonzept und reicht von der Anmeldung/Registrierung über Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen und Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes bis hin zur Desinfektion der Mikrofone. Bei einigen Punkten des Hygienekonzepts profitiert BHKW-Consult auch von Strukturen, die bereits in der Vergangenheit eingeführt wurden. So erfolgt bereits seit Januar 2020 eine Raumluftüberwachung der Veranstaltungen. Gemessen wird der Kohlendioxid-Gehalt der