Bundesgerichtshof zum Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 9. Juli 2019 Werbung Der Bundesgerichtshof hat Rechtsmittel der Betreiberin eines Gas- und eines Elektrizitätsnetzes gegen die Festlegung des Zinssatzes für Eigenkapital in der dritten Regulierungsperiode zurückgewiesen. (WK-intern) - Sachverhalt: Lieferanten von Gas und Elektrizität müssen an die Betreiber der von ihnen genutzten Netze ein Entgelt bezahlen. Der Gesamtbetrag dieser Entgelte darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Diese Erlösobergrenze setzen die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden für jeden in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Netzbetreiber jeweils für einen bestimmten Zeitraum - die so genannte Regulierungsperiode - im Voraus fest. Bei der Berechnung der Obergrenze ist unter anderem eine angemessene Verzinsung des vom Netzbetreiber eingesetzten Eigenkapitals zu gewährleisten. Den maßgeblichen Zinssatz legt
Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen höhere Kostenberechnung von Strom- und GasNetzen ein Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 25. April 2018 Werbung Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen Aufhebung der Eigenkapitalzinssätze ein (WK-intern) - Präsident Homann: "Die von uns festgelegten Zinssätze sind sachgerecht" Die Bundesnetzagentur hat heute Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, nach dem die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze anzuheben sind. "Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen. Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher