Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt über Fahrverbote in einer sogenannten „kleinen Umweltzone“ Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 4. Juli 2020 Werbung Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Urteil zur Luftreinhaltung bleibt erfolglos (WK-intern) - Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 03.07.2020 (Az.: 17 K 3162/20) den Antrag des Landes Baden-Württemberg auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2017, konkretisiert durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018, abgelehnt. Mit seinem Antrag wollte das Land erreichen, bis zu einer noch ausstehenden Entscheidung des Gerichts über die erhobene Vollstreckungsabwehrklage von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen verschont zu bleiben. Nicht zu entscheiden war, ob die in der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgesehenen Fahrverbote in einer sogenannten „kleinen Umweltzone“ umzusetzen sind. Die
Diesel-Fahrverbote in München: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt am 16.2.2017 Bioenergie Ökologie 13. Februar 201713. Februar 2017 Werbung Deutsche Umwelthilfe erhofft sich nach weiteren Verzögerungsmanövern durch den Freistaat Bayern eine Entscheidung mit bundesweiter Signalwirkung (WK-intern) - Vor der Verhandlung demonstriert die DUH am Marienplatz in München für das Recht auf saubere Luft und weitreichende Diesel-Fahrverbote spätestens ab Januar 2018 EU-Kommission erhöht Druck auf die Bundesrepublik Zahlen des Umweltbundesamtes belegen die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid Am Donnerstag, 16.2.2017 verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Die Verhandlung findet nicht im Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs, sondern im Saal 5 des Verwaltungsgerichts in der Bayerstraße 30 statt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im November 2015 mit Unterstützung der europäischen
Diesel-Fahrverbote in München? E-Mobilität Ökologie 23. Januar 201723. Januar 2017 Werbung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet letztinstanzlich über Diesel-Fahrverbote in München (WK-intern) - Deutsche Umwelthilfe erhofft sich Entscheidung mit bundesweiter Signalwirkung Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in bayerischer Hauptstadt erwartet DUH demonstriert am Donnerstag 26.1.2017 für saubere Luft in München Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt öffentlich am Donnerstag, den 26. Januar 2017, 11.00 Uhr über Luftreinhaltemaßnahmen in München. Bei der Verhandlung wird es entscheidend darum gehen, ob Diesel-Fahrverbote in der bayerischen Landeshauptstadt umgesetzt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im November 2015 mit Unterstützung der britischen NGO Client Earth einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt. Grund für den Antrag