Bundesnetzagentur startet Konsultation für Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 Behörden-Mitteilungen 16. Mai 2023 Werbung Präsident Müller: „Gehen eine stärkere Diversifizierung der Gasquellen an“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute die Konsultation des Entwurfs des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 der Fernleitungsnetzbetreiber gestartet. „Um die russischen Gasimporte dauerhaft zu ersetzen, muss das Gasnetz angepasst werden. Es wird ein Ausbau des Netzes vorgeschlagen, um zukünftige LNG-Mengen verlässlich abtransportieren zu können. Ziel ist es, das Netz fit für eine stärkere Diversifizierung unserer Gasquellen zu machen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Diversifizierung der Gasquellen durch drei neue Modellierungsvarianten Die Fernleitungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur den Entwurf zum Netzentwicklungsplan am 31. März 2023 vorgelegt. Sie haben in diesem Entwurf Varianten des Netzes berechnet, in denen
Konsultation des Einspeiserabattes aus LNG-Anlagen für das Jahr 2024 Behörden-Mitteilungen 15. Februar 2023 Werbung Die Bundesnetzagentur startet heute eine Konsultation zum Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen. (WK-intern) - Es ist beabsichtigt, die Höhe des im vergangenen Jahr eingeführten Rabattes fortzuschreiben. Für das Jahr 2023 wurde der Rabatt in Höhe von 40 Prozent erstmalig eingeführt im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit. Er wird für Jahres- und Quartals-Kapazitätsprodukte an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen in das Fernleitungsnetz gewährt. Die Bundesnetzagentur setzte damit einen Anreiz für kontinuierliche LNG-Lieferungen nach Deutschland. Festlegungsverfahren MARGIT 2024 Die Konsultation ist Bestandteil des Festlegungsverfahrens MARGIT. Das Festlegungsverfahren MARGIT 2024 gibt Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2024 Einfluss nehmen. Zu diesen Faktoren zählen neben dem Rabatt
BDEW: Anpassungen bei der Umsetzung der Gas-Umlage dringend notwendig Bioenergie News allgemein 15. September 202215. September 2022 Werbung BDEW zu den Anpassungen in EnWG, EEG und EnSiG: (WK-intern) - Das Bundeskabinett hat heute Änderungen im Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie weiteren Gesetzen beschlossen. Die im Kabinett verabschiedete Formulierungshilfe zum EnSIG enthält allerdings noch nicht die dringend notwendigen Anpassungen bei der Umsetzung der Gas-Umlage. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Investitionen in Erneuerbare Energien sind zentral, um die aktuelle Energiekrise zu überwinden. Sie tragen dazu bei, kurzfristig das Stromangebot zu erhöhen und damit die Preise zu senken und langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Mit den heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen in EnWG, EEG sowie anderen Gesetzen hat die Bundesregierung
Investitionsbedingungen für LNG-Anbindungsleitungen sollen verbessert werden Behörden-Mitteilungen Ökologie 13. Juli 2022 Werbung Bundesnetzagentur konsultiert Festlegung über kalkulatorische Nutzungsdauern (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute den Entwurf für eine Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU“). Diese Festlegung soll Voraussetzungen für eine zeitnahe Refinanzierung von neu errichteten Anbindungsleitungen für LNG-Anlagen schaffen. „Mit der Festlegung zu kalkulatorischen Nutzungsdauern geben wir Netzbetreibern finanzielle Sicherheit und beseitigen Hemmnisse, die einem zügigen Aufbau von Infrastruktur zum Import von verflüssigtem Erdgas entgegenstehen könnten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Verkürzte Nutzungsdauern für LNG-Anlagen und die Anschlussleitungen an das Fernleitungsnetz Die geplante Festlegung sieht vor, dass Netzbetreiber Anschlussleitungen für LNG-Anlagen deutlich schneller als bisher abschreiben und über die Netzentgelte wieder verdienen können. Dies
Konsultation eines Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen Behörden-Mitteilungen Technik 15. März 2022 Werbung Die Bundesnetzagentur hat heute eine Konsultation zur Festlegung eines möglichen Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen eingeleitet. (WK-intern) - Ein solcher Rabatt auf die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber kann aus Gründen der Versorgungssicherheit gewährt werden. Marktkonsultation zur Bestimmung der Höhe des möglichen Rabattes Da die Bundesregierung fest entschlossen ist, LNG-Terminals kurzfristig zu realisieren, wird die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen so schnell wie möglich treffen. Die Bundesnetzagentur ist hierbei nicht nur für die Regulierung möglicher LNG-Terminals zuständig. Auch die Entgelte für die Einspeisung des regasifizierten Gases in die deutschen Fernleitungsnetze unterliegen der Regulierung. Um eine valide Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Rabatt zu schaffen, hat die Bundesnetzagentur eine Marktkonsultation