Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der Lieferketten Forschungs-Mitteilungen Technik 21. August 2023 Werbung Seit 1. Januar 2023 regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der Lieferketten. (WK-intern) - TÜV SÜD unterstützt Unternehmen bei der praktischen Umsetzung unter anderem mit Weiterbildungen, Audits und einem kostenfreien Self-Assessment. Alle Services im Überblick hier online: https://www.tuvsud.com/de-de/themen/nachhaltigkeit/lieferkettengesetz. Das LkSG betrifft bereits jetzt deutsche Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 auch solche mit mindestens 1.000 Angestellten und indirekt auch deren Lieferanten. Besonders relevant ist dies für produzierende Unternehmen, die Waren im Ausland einkaufen, vor allem hinsichtlich Rohmaterialien, welche aus etwaigen risikobehafteten Regionen bezogen werden. Das LkSG verlangt von diesen Unternehmen, Transparenz in ihre
Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 29. Dezember 2022 Werbung Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (WK-intern) - Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für