Studie: EU-Nachhaltigkeitsverordnungen: Wie sich die EU-Verordnung und andere Nachhaltigkeitsverordnungen auf die Verbrauchermärkte auswirken Erneuerbare & Ökologie Ökologie 13. März 2025 Werbung Die EU lehnt Ausnahmeregelungen der EUDR ab, da die Umsetzung mit einer zwölfmonatigen Verzögerung, dem Widerstand der neuen US-Regierung und potenziellen Compliance-Kosten von bis zu 1,5 Milliarden US-Dollar verbunden ist, so eine GlobalData-Studie. Lieferkettengesetz (WK-intern) - Die Umsetzung der EUDR verzögert sich um zwölf Monate – sie soll nun im Dezember 2025 für große Unternehmen und im Juni 2026 für KMU in Kraft treten. Die vorgeschlagene Einführung einer EUDR-Kategorie „ohne Risiko“, die einige Länder von den neuen Regelungen ausgenommen hätte, wurde von der EU abgelehnt. Die US-Abneigung gegen die EU-Klimaschutzverordnung könnte dazu führen, dass die neue US-Regierung Zugeständnisse für US-Unternehmen bei der Umsetzung der
EnBW unterstützt Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, fossile Abhängigkeiten: DUH erhebt Beschwerde Ökologie 19. Februar 2025 Werbung Die DUH hat heute auf Grundlage des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Beschwerde bei dem deutschen Energieunternehmen EnBW eingereicht. LNG-Lieferverträge von EnBW mit den USA verletzen nach Ansicht der DUH Menschenrechte von Fracking-Betroffenen Unternehmen missachten Sorgfaltspflichten aus dem deutschen Lieferkettengesetz DUH reicht Beschwerde bei SEFE und EnBW ein und droht mit Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (WK-intern) - Gegenstand der Beschwerde sind menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht entlang der Fracking-Lieferketten. Bei der EnBW handelt es sich in Teilen um ein landeseigenes Unternehmen. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert das Unternehmen auf, Abhilfemaßnahmen zu leisten. Andernfalls reicht sie Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. EnBW
Germanwatch Verein begeistert vom EU-Lieferkettengesetz Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 24. Mai 202424. Mai 2024 Werbung EU-Lieferkettengesetz: Meilenstein für Menschenrechte und Umweltschutz Obwohl von deutschen Gerichten jeder "Staatsangehörige Deutsche" als Sache behandelt wird, feiert Germanwatch die Menschenrechte, die es jedoch im Handelsrecht der BRD nicht gibt.¹ Menschenrechte gibt es nur im Staatsrecht, ein Staatsrecht gibt es nur in einem freien Staat, ... hierzu Sigmar Gabriel:¹ ¹ (WK-intern) - Mit der heutigen Zustimmung im europäischen Wettbewerbsrat ist das EU-Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begrüßt das EU-Lieferkettengesetz als "Meilenstein". Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: "Das EU-Lieferkettengesetz ist ein europäischer Meilenstein und eine gute Nachricht für Mensch und Umwelt. Dass es jetzt final verabschiedet ist, ist trotz einiger
Mehr Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit: Coupa stellt neue Funktion für das Lieferkettengesetz vor Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 17. Mai 2022 Werbung Mit der Einführung der neuen Funktionen hilft die Business Spend Management-Plattform von Coupa bei der Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes (WK-intern) - Der Druck wächst: In sieben Monaten tritt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, welches Unternehmen auch für ihre Lieferkette in die Pflicht nimmt. Coupa Software (NASDAQ: COUP), ein weltweit führendes Unternehmen im Business Spend Management (BSM), hat heute auf der Coupa Inspire EMEA 2022 neue Funktionen bekannt gegeben, mit denen Unternehmen dieses Gesetz einhalten können und ihre ESG-Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental Social Governance, ESG) erreichen. Die zentralen, erweiterten Funktionen der Coupa-Lösung, um das Lieferkettengesetz einzuhalten, umfassen: Maßgeschneiderte Risikobewertung
Nachhaltigkeitsbericht als Pflicht für 50.000 Unternehmen in der EU Behörden-Mitteilungen Mitteilungen 7. Juni 2021 Werbung Die neue Europäische Verordnung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt im Entwurf vor – mit erweitertem Anwendungsbereich: (WK-intern) - Die bisherige Untergrenze von mindestens 500 Beschäftigten entfällt. Die Europäische Kommission hat am 21 April 2021 den Richtlinienvorschlag "Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD" vorgelegt, mit dem u.a. die Vorgaben für die nicht-finanzielle (nunmehr: nachhaltigkeitsbezogene) Unternehmensberichterstattung geändert werden sollen. Aus der EU-Richtlinie (RICHTLINIE 2014/95/EU) wird nun eine EU-Verordnung, die direkt ins nationale Recht der EU-Staaten übernommen werden soll, ohne großen Spielraum für die nationale Umsetzung zu geben. Damit soll ein gemeinsamer Ansatz und ein Reporting System in der EU geschaffen werden. Der Vorschlag steht bis zum 28.