Energiesparpotenzial von LEDs nutzen Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 22. Januar 201922. Januar 2019 Werbung (WK-Werbung) - Bereits vor fast zehn Jahren, am 1. September 2009, trat die Ökodesign-Richtlinie 205/32/EG in allen Ländern der Europäischen Union in Kraft. Mit der umgangssprachlich als Glühbirnen Verbot bezeichneten Verordnung wurde ein schrittweises Herstellungs- und Verkaufsverbot von herkömmlichen Leuchtmitteln wie Glühbirnen und Halogenlampen mit niedriger Energieeffizienzklasse eingeführt. Foto: pixabay.com / Bru-nO Ziel der Verordnung ist es, den Stromverbrauch und somit auch das CO2 Aufkommen beim Einsatz von Beleuchtungssystemen signifikant zu verringern. Denn bei klassischen Glühbirnen gehen über 90 Prozent der zugeführten Energie als Abwärme in der Umgebung verloren und werden nicht in sichtbares Licht umgewandelt. Alternativen wie Energiesparlampen wurden aber nur