Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung – Neue Richtlinie der EU muss in nationales Recht umgesetzt werden E-Mobilität Erneuerbare & Ökologie Ökologie 29. September 2022 Werbung EU will alle Unternehmen zu ihrer Vorstellung von Nachhaltigkeit verpflichten Lange geplant, viel diskutiert, in Kürze vollkommen undemokratisch Realität (WK-intern) - Ab 2023 müssen Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen bzw. das Fehlen derselben offenlegen. Die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet nicht zuletzt zur Angabe der Schadstoff-Emissionen durch firmeneigene Fuhrparks. "Die neue Richtlinie wird die Entwicklung hin zu nachhaltiger betrieblicher Mobilität zusätzlich vorantreiben", ist Herbert Ottenschläger von movelo überzeugt. Mit den E-Bike-Flotten des Mobilitätsdienstleisters wurden in Europa bisher über 9,6 Millionen Kilometer zurückgelegt und über 10.000 Tonnen CO2 eingespart. Bis zum 1. Dezember 2022 muss die neue Richtlinie der EU zur gesellschaftlichen Verantwortung