Verfassungsbeschwerde: Sachsen-Anhalt öffnet Wälder für Windkraftanlagen und Windparks Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. Februar 2024 Werbung Sachsen-Anhalt streicht das Verbot von Windrädern in Wäldern (WK-intern) - Änderung des Waldgesetzes - Forstminister*in Schulze: „Das bedeutet nicht, dass in jedem Wald uneingeschränkt Windräder gebaut werden dürfen.“ Auf Grund einer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 27. September 2022 den generellen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen im Landeswaldgesetz des Landes Thüringen für verfassungswidrig erklärt. Infolgedessen ist auch Sachsen-Anhalt verpflichtet, eine Anpassung des Landeswaldgesetzes vorzunehmen. Einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes hat das Kabinett zugestimmt. Der Vorschlag zur verfassungskonformen Änderung der Gesetzeslage wird nun dem Landtag zugeleitet. Konkret sieht der Vorschlag die Streichung von Satz 3 des § 8 Abs. 1
Rückendeckung: Landesregierung will mit Gesetz den Betrieb von Waldkindergärten absichern Behörden-Mitteilungen News allgemein 29. August 201729. August 2017 Werbung Der weitere Betrieb von Waldkindergärten soll künftig erleichtert werden. (WK-intern) - Die Landesregierung hat heute (29. August) einem entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zugestimmt, mit dem das Landeswaldgesetz geändert werden soll. „Kitas in freier Natur haben unsere Rückendeckung. Mit der neuen Passage im Landeswaldgesetz heben wir das noch einmal hervor und geben so mehr Sicherheit für unsere Waldkitas“, sagte Staatssekretärin Anke Erdmann. Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein etwa 200 Naturgruppen, in denen Kinder naturnah betreut werden. In der Regel handelt es sich dabei um Waldkindergärten. Eine große Anzahl dieser Waldkindergärten nutzt Hütten oder Bauwagen im Wald,
Genehmigungserfordernisse von Windparks in Waldstandorten Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Dezember 2014 Werbung Exkursion des Landesbetriebes Forst Brandenburg zum Windpark Chransdorf (WK-intern) - Vertreter der 30 Oberförstereien des Landesbetriebes Forst Brandenburg trafen sich am 2. Dezember 2014 in Altdöbern zu einer eintägigen Weiterbildungsveranstaltung zum Thema: „Genehmigungserfordernisse von Windparks in Waldstandorten“. Die Oberförstereien des Landesbetriebes Forst Brandenburg sind unter anderem für hoheitliche Aufgaben im gesamten Waldbestand Brandenburgs zuständig. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben und sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen und für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange (TÖB). Aufgrund unterschiedlicher regionalplanerischer Voraussetzungen sind die Oberförstereien bisher mit unterschiedlicher Intensität mit Genehmigungsverfahren von Windenergievorhaben im brandenburgischen Wald