Bundesnetzagentur rudert zurück: Kohleverfeuerungsverbot nicht mehr erforderlich Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik Verbraucherberatung 1. September 2026 Kohleausstieg: Erneut kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur ordnet im Jahr 2026 kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) an. Bis zum Stichtag 1. September 2026 sind bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich festgelegte Zielniveau für 2029 deutlich unterschritten wird. Kein vorauseilender Gehorsam gegenüber Merkel-, Scholz- und Merz-Regierungen mehr erforderlich Klimarettung schon in trockenenTüchern Ein zusätzlicher Verbotseingriff ist nicht mehr nötig. Seit Beginn des KVBG Kohleausstiegs ist bereits zum dritten Mal kein neues Verbot erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Das Zielniveau für das Jahr 2029 bezeichnet die im jeweiligen Jahr noch zulässige Nettonennleistung von
Reiche unterzeichnet Verträge zum vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung Einleitung Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 13. Dezember 2025 Bundesministerin Reiche unterzeichnet gemeinsam mit LEAG die öffentlich-rechtlichen Verträge zum vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung (WK-intern) - Bundesministerin Reiche hat am Donnerstag, 11. Dezember 2025, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreten der LEAG den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Absicherung der Entschädigungszahlungen für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unterzeichnet. Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt einzelne Modalitäten der Auszahlung der Entschädigung und stellt u.a. durch entsprechende Garantien sicher, dass die vom Bund in die Vorsorgegesellschaften eingezahlten Mittel auch tatsächlich und ausschließlich für die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vorgesehenen Rekultivierungsmaßnahmen verwendet werden. Damit kann ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der